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13.01.2024

Digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) kommen und werden bezuschusst

DiPas sind Apps (Computerprogramme) oder gebührenpflichtige Internetportale, die Beeinträchtigungen der pflegebedürftigen Person mindern oder einer Verschlimmerung entgegenwirken sollen. Es können auch einfach zu bedienende Computerprogramme auf einem-Tablet sein, die Anregungen zur Aktivierung durch Spiele, Fotos, Filme usw. ermöglichen und eine Videokommunikation mit Angehörigen durch eine einfache Berührung auf dem Bildschirm. Das für die Betreuung demenzkranker Menschen bekannte Tablet-Programm von media4care ist eine solche Anwendung (Digitaler Betreuungsassistent | Media4Care). Gebühren dafür sollen bis zu 50 € monatlich erstattet werden. Jedoch müssen die Hersteller der Anwendungen zuvor beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte einen Antrag stellen und die Genehmigung abwarten (erste Genehmigungen ca. ab Mitte 2024). Dann sollen die Anwendungen dort in einer veröffentlichten Liste zu finden sein.