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13.03.2023

Reform des Betreuungsrechts mit neuem „Ehegattenvertretungsrecht“

Neben der Stärkung des Selbsbestimmungsrechts wurde ein sogenanntes Ehegatten-Vertretungsrecht eingeführt, das es Ehepartnern auch ohne Vollmacht ermöglicht, sich in Notfällen bei Entscheidungen zur medizinischen Behandlung zu vertreten. Die Gesetzesreform wird leider auch kritisiert, weil die Umsetzung die zeitlichen Möglichkeiten von Behörden und Berufsbetreuern deutlich überscfhreitet. Mehr dazu finden Sie in folgender Zusammenfassung „Betreuungsrecht 2023 Wesentliches“. Die Reglungen sind zudem in folgendem Ratgeber eingearbeitet: Ratgeber zu rechtlichen Fragen.

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