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07.01.2024

Antragsvordruck für beschützte Unterbringung im Pflegeheim

Ist es wegen Orientierungsproblemen notwendig einen beschützten Platz in einer Pflegeeinrichtung zur Dauer- oder Kurzzeitpflege zu suchen, muss vor der Aufnahme beim Amtsgericht ein Antrag auf eine sogenannte „geschlossene Unterbringung“ gestellt werden. Das Gericht genehmigt den Antrag in der Regel ohne Probleme, wenn ein unbemerktes Verlassen der Einrichtung zu einer Gefährdung des demenzkranken Angehörigen führen kann. Die Begutachtung kann auch nach Einzug in der Einrichtung durchgeführt werden, wenn die Aufnahme kurzfristig notwendig ist und der Antrag kurz vor Einzug gestellt ist.
Für die Genehmigung muss meist ein Gutachter die demenzkranke Person besuchen. Damit wird sichergestellt, dass kein Mensch zu Unrecht gegen seinen Willen beschützt oder geschlossen untergebracht wird. Die Verwaltungsgebühr für den Beschluss beträgt ca. 95 €. Hier finden Sie einen Antragsvordruck, der mit Unterstützung von Fachleuten entworfen wurde. Der Vordruck enthält alle Informationen, die für den Antrag nötig sind und weist auf wichtige einzureichende Dokumente hin. Grundsätzlich kann ein Antrag auch ohne Vordruck durch ein selbst formuliertes Schreiben gestellt werden. Das Amtsgericht gibt auch telefonisch Auskunft über die notwendige Begründung und die einzureichenden Unterlagen.

Antragsvordruck

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