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13.01.2024

Künftig sind Telefonbegutachtungen bei Höherstufungsanträgen und Wiederholungsbegutachtungen möglich

Durchgeführt werden darf es aber nur mit Zustimmung der versicherten Person oder ihrer rechtlichen Vertretung (Bevollmächtigter). Während der Corona-Zeit gab es eher positive Erfahrungen mit Telefonbegutachtungen. Wichtig ist dabei, dass das Telefonat vor allem mit den Angehörigen durchgeführt wird, um eine realistische Einschätzung zu erhalten. Ein Telefoninterview kann den Vorteil haben, dass eine Stresssituation für den demenzkranken Angehörigen durch den Besuch des Gutachters vermieden wird. Zu klären ist gegebenenfalls, ob der Gutachter am Telefon mit der demenzkranken Person sprechen möchte und ob dies weniger belastend ist als ein Besuch. Bei alleinlebenden demenzkranken Menschen muss der Medizinische Dienst schon im Vorfeld kritisch prüfen, ob eine telefonische Begutachtung vorgeschlagen werden kann.

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