Terminfristen und mögliche Fristverschiebung zur Begutachtung nach Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung
Wird ein Begutachtungstermin auf eigenen Wunsch verschoben, verlängert sich die Frist.von 25 (oder 5) Arbeitstagen um 17 Arbeitstage plus dem Zeitraum zwischen dem angekündigtem Termin und dem nächst möglichen (Wunsch-)Termin. Insgesamt beträgt die gesamte Frist dann mindestens 42 Arbeitstage bzw. ca. 8 Wochen.
Bereits bei der Antragstellung kann angegeben werden, mit wem der Termin abgestimmt werden soll. Dies kann z. B. ein Angehöriger, eine Beratungsstelle oder ein Pflegedienst sein. Wenn Sie Bevollmächtigter oder gesetzlicher Betreuer Ihres demenzkranken Angehörigen sind, haben Sie das Recht, dass der Termin mit Ihnen abgestimmt wird. Die Frist von 25 Arbeitstagen gilt auch bei Höherstufungsanträgen.