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01.03.2022

Nach Krankenhausbehandlung bis zu 10 Tage „Übergangspflege“ im Krankenhaus möglich

Die Kosten übernimmt die Krankenkasse. Das Krankenhaus (z.B. der Sozialdienst) muss dokumentieren, dass mindestens 20 Angebote zur notwendigen An-schlussversorgung im Wohnumkreis erfolglos kontaktiert wurden. Eine mehrseitige Dokumentation der Bemühun-gen, die auch eine Abstimmung mit dem Patienten oder dessen Angehörigen enthält, muss auf einem Vordruck nach-gereicht werden. Ein Pflegegrad muss noch nicht vorhanden sein, aber zumindest beantragt werden. Genaues dazu findet sich hier: https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulant_stationaere_versorgung/kh_ue_pflege/kh_uebergangspflege.jsp

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