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03.03.2020

Fahrtkosten zum Arzt kann die Krankenkasse ab Pflegegrad 3 ohne vorherige Genehmigung übernehmen

Lediglich bei Pflegegrad 3 muss der Arzt neben der Verordnung noch Einschränkungen der Mobilität des Patien-ten bescheinigen. (Die Verordnung kann notfalls auch nachträglich ausgestellt werden, ansonsten vorab oder ge-gebenenfalls direkt beim Arztbesuch. Am besten vorab mit der Praxis klären). Die Kosten von Taxi, öffentlichen Verkehrsmitteln oder privatem PKW werden nachträglich erstattet. Vorrangig sind günstigere Verkehrsmittel zu nutzen, falls möglich. Bei häufigen Fahrten kann die Kasse eine Direktabrechnung des Taxiunternehmens ermög-lichen. Mindestens 5 € der Fahrtkosten (ansonsten 10% bis zu höchstens 10 €) je Fahrt müssen selbst übernom-men werden sofern keine grundsätzliche Befreiung von Zuzahlungen wegen geringem Einkommen besteht. (Auch bei notwendiger Fahrt zu einer stationären Behandlung werden die Kosten übernommen).

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