Hilfsnavigation: Sprung?
04.05.2023

Höhere Altersrente für Angehörige demenzkranker und pflegebedürftiger Menschen

Seit vielen Jahren schon erhalten Angehörige, die ein Familienmitglied betreuen, das mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist, automatisch Beiträge in ihre Rentenversicherung durch die Pflegekasse der betreuten Person (bis zu ca. 600 € monatlich, § 44 SGB XI). Dadurch erhöht sich die spätere Altersrente bereits nach einem Jahr der Betreuung um 10-25 € monatlich. Bisher waren Betreuende von der Regelung ausgeschlossen, die bereits eine Altersrente erhalten. Das hat sich seit Februar 2023 geändert. Eine spezielle Teilrenten-Regelung ermöglicht dies. Es muss dazu eine vorübergehende Umwandlung der Rente in eine Teilrente in Höhe 99,99 % beantragt werden. Nach höchster Gerichtsentscheidung ist dies möglich und wird von den Rentenversicherungen auf Antrag umgesetzt. Durch die Teilrente von 99,99 % entsteht ein monatlicher Verlust von 10-30 Cent der Altersrente pro Monat. Dem stehen jedoch 10-25 € mehr monatliche Rente schon nach einem Jahr der Betreuung des Angehörigen gegenüber, da die Pflegekasse monatlich Rentenbeiträge bei der Rentenversicherung einzahlt (102-630 € monatlich). Die notwendigen Antragsschritte werden in dem Text, den Sie hier als Downloadlink finden, einfach und verständlich erklärt. Im Text sind auch weitere Informationen und Erläuterungen enthalten. Rentenbeiträge_Pflegeversicherung.pdf
(Übrigens profitieren auch nicht mit der pflegebedürftigen Person verwandte Betreuungspersonen gleichermaßen von den Regelungen, wenn die Voraussetzungen entsprechend erfüllt sind).

Logo