Hier finden Sie aktuelle finanzielle Tipps und Hinweise
aus der Rubrik "Aktuelles".
Mehr dazu auch hier: Ratgeber zu finanziellen Fragen
Gutschein über 60 € für pflegende (betreuende) Angehörige, die in Stuttgart wohnen
Unter dem Motto „Wer pflegt wird gestärkt“ stellt die Stadt Stuttgart pflegenden Angehörigen, die in Stuttgart wohnen, einmal im Kalenderjahr einen Wertgutschein über 60 € aus.
Höhere Altersrente für Angehörige demenzkranker und pflegebedürftiger Menschen
Aufgrund einer Neuregelung können auch Angehörige, die bereits eine Altersrente beziehen, von Rentenbeiträgen profitieren, die die Pflegekasse für betreuende und pflegende Angehörige bezahlt. Dadurch erhöht sich auch die Rente von Angehörigen, die bereits eine Altersrente beziehen.
Vermögensfreigrenze (Schonvermögen) für Sozialhilfeleistungen bei Pflegebedürftigkeit erhöht
Im Zuge der Erhöhung des Vermögensschonbetrags beim Bürgergeld wurde der Schonbetrag auch bei der Grundsicherung (im Alter) und Leistungen der „Hilfe zur Pflege“ nach § 61 SGB XII erhöht.
Was bleibt finanziell, wenn der Partner in ein Pflegeheim zieht - Heimkostenübernahme durch Sozialhilfeleistungen
Die Kosten für einen Aufenthalt in einem Pflegeheim betragen monatlich zwischen 2.000 bis über 3.000 €. Wenn das Vermögen eines Ehepaars mit Ausnahme des selbstgenutzten Wohneigentums bis auf 20.000 € aufgebraucht ist, stehen Leistungen der Sozialhilfe nach § 61 SGB XII „Hilfe zur Pflege“ zur Verfügung, um die Kosten anteilig oder ganz zu übernehmen.
Fahrtkosten zum Arzt kann die Krankenkasse ab Pflegegrad 3 ohne vorherige Genehmigung übernehmen
Bei notwendigen Fahrten zu einer ambulanten Behandlung oder einem notwendigen Arztbesuch übernimmt die Krankenkasse ohne vorherige Genehmigung die Kosten. Wichtig ist eine Verordnung des Arztes für den Transport.