Hilfsnavigation: Sprung?
31.07.2016

Netzwerk Demenz Stuttgart informiert: Informationsnachmittag zu technischen Hilfen bei Demenz am 28.9. –Informationen und Hilfen zum neuen Begutachtungsverfahren der Pflegeversicherung ab 2017 – weitere Veranstaltungshinweise

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
in diesem Rundmail erhalten Sie Hinweise auf Veranstaltungen sowie Informationen zum neuen Begutachtungsverfahren der Pflegeversicherung.

Veranstaltungshinweis für 28.9.: Technik erleichtert den Alltag –auch bei Pflegebedürftigkeit und Demenz?!
das Netzwerk Demenz Stuttgart veranstaltet am Mittwoch, 28. September einen Informationsnachmittag zu alltagstauglichen technischen und pflegerischen Hilfsmitteln bei Demenz und Pflegebedürftigkeit. Dabei werden sowohl innovative Produkte und Ansätze vorgestellt als auch Hilfsmittel, die sich seit Jahren insbesondere in Zusammenhang mit einer Demenzerkrankung als hilfreich und wertvoll herausgestellt haben. Neben einer Beschreibung der Hilfsmittel berichten Angehörige von konkreten Erfahrungen mit ihnen und ein Pflegedienst sowie die Wohnberatung geben praktische Tipps und Hinweise zur Beantragung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse. An Informationstischen im Vortragssaal können viele vor allem kleinere Hilfsmittel angeschaut werden. Auch ein Stuttgarter Sanitätshaus wirkt mit. Veranstaltet wird der Nachmittag wie immer von Akteuren, Diensten und Einrichtungen in Stuttgart, die sich zu gemeinsamen Aktivitäten im Netzwerk zusammengefunden haben. Den Informationsflyer mit Programm finden Sie hier als Download.

http://www.demenz-stuttgart.de/assets/files/veranstaltungen/Flyer-Infonamchmittag-Technische-Hilsmittel.pdf

Der Flyer kann auch in gedruckter Form in größerer Stückzahl zum Verteilen oder Auslegen ab dem 3.8. an der Pforte der eva (Büchsenstr. 34/36) abgeholt werden.

Das zweite Halbjahresprogramm der Vortragsreihe „Mit Demenz leben“ finden Sie im Dateianhang.

Das neue Begutachtungsverfahren (NBA) zur Pflegeeinstufung ab 2017
Vor wenigen Tagen wurden die Richtlinien für das neue Begutachtungsverfahren zur Einstufung in Pflegegrade ab 2017 veröffentlicht (www.mds-ev.de unter der Rubrik "Richtlinien" / „Pflegebedürftigkeit"). Im Downloadbereich der Alzheimer Beratung / Fachberatung Demenz der eva finden Sie eine Aktualisierung der Excel-Datei zur Bestimmung des Pflegegrads nach dem neuen Verfahren. Ich habe alle Neuerungen berücksichtigt, alle relevanten Textstellen aus den neuen Richtlinien mit eingefügt und eine Anleitung verfasst, die es auch Laien ermöglicht, diese Hilfe zu nutzen.
In Zusammenhang damit habe ich auch die informative Übersicht zu den Gesetzesreformen PSG I, PSG II und PSG III überarbeitet. Auf den Seiten 55 bis 65 der Ausarbeitung finden Sie nun Informationen zum neuen Begutachtungsverfahren. Beide Dateien finden Sie bei www.alzheimerberatung-stuttgart.de in der Rubrik „Ratgeber zu finanziellen und rechtlichen Fragen“ unter dem Titel „Pflegeversicherungsleistungen 2016-2017“ und „Begutachtung in Pflegegrade ab 2017“. Auch unter www.demenz-stuttgart.de  ist beides bei „Rat und Information“ eingestellt.
Das neue Begutachtungsverfahren hat viele Vorteile, aber auch einige Nachteile gegenüber dem bisherigen Verfahren zur Pflegeeinstufung. Die Vorteile liegen darin, dass Einschränkungen durch eine Demenzerkrankung wie auch andere Bedarfe und Problemlagen kranker und pflegebedürftiger Menschen nun unmittelbar in die Einstufung mit einfließen. Zudem ist das Verfahren klarer und genauer. Die Übereinstimmung zwischen verschiedenen Gutachtern ist dadurch höher. Weiterhin entfällt das akribische Zählen von Minuten für erbrachte Hilfeleistungen, das zur Einstufung und auch zur Vorbereitung auf die Begutachtung wichtig war. Eingeschätzt werden nun nur noch grundlegende Fähigkeiten bzw. Fähigkeitseinschränkungen und Problemlagen der Antragsteller.
Nachteile des Verfahrens sind, dass die Berechnung des Pflegegrads mathematisch sehr komplex ist (von Hand kaum mehr möglich). Zudem ist die Zahl der einzustufenden Kriterien hoch (65 Einzelkriterien in sechs Fähigkeitsbereichen). Was beim künftigen Verfahren außerdem nicht mehr möglich ist: Ein besonderes zeitliches Engagement insbesondere pflegender Angehöriger durch aktivierende Pflege führt nicht mehr zu einer höheren Pflegestufe. Die Einstufung wird künftig ganz unabhängig davon vorgenommen, wie umfangreich die pflegebedürftigen Personen zum Erhalt ihrer Selbständigkeit unterstützt werden. Das Engagement der Pflegenden ist somit nicht mehr für die Einstufung relevant. Ein grundlegendes Problem der Begutachtung bleibt zudem beim künftigen Verfahren bestehen: Da demenzkranke Menschen in ihren Fähigkeiten sehr schwanken und nicht selten gerade in der Begutachtungssituation ungewöhnlich kompetent erscheinen, bleiben die Aussagen und präzisen Beobachtungen der betreuenden Angehörigen oder Pflegekräfte weiterhin unabdingbar für die Einstufung. Auch beim neuen Verfahren bleibt es daher wichtig, dass sich insbesondere Angehörige gut auf die Begutachtung vorbereiten und zuvor bestimmte Fähigkeitseinschränkungen des Betroffenen beobachten und dokumentieren. Die Beratung und Unterstützung Angehöriger Demenzkranker zur Vorbereitung auf die Begutachtung bleibt daher weiterhin wichtig. Die Beratenden müssen sich dazu eingehend mit der neuen Systematik des Verfahrens befassen.

Wichtiger Hinweis: Wer bereits in 2016 eine Pflegestufe hat oder noch bekommt, wird nach einem relativ großzügigen Verfahren ohne neue Begutachtung am 1.1.17 automatisch in einen höheren Pflegegrad übergeleitet. Dieser errechnet sich indem man zur jetzigen Pflegestufe eine Stufe hinzurechnet (+1). Bei Demenzkranken mit anerkannter eingeschränkter Alltagskompetenz findet sogar ein Sprung um zwei Stufen statt (+2). Somit wird aus Pflegestufe 0 z. B. der Pflegegrad 2. Danach darf es dann auch zu keiner Rückstufung mehr kommen (Besitzstandregelung). Daher ist zu empfehlen noch dieses Jahr einen Antrag auf Pflegeeinstufung oder Höherstufung zu stellen, um von dieser Regelung zu profitieren.

Rechentabelle für Einrichtungen: Für stationäre Pflegeeinrichtungen und Tagespflegen ist im Dateinhang noch eine Datei angefügt, die die Überleitung der Pflegekostensätze ab 1.1.17 berechnet. Solche Berechnungstabellen werden auch von den Kassen und Verbänden zur Verfügung gestellt. Bei der von mir erstellten gibt es noch zusätzliche Auswertungen wie etwa die prozentuale Veränderung der Kostensätze.