Hier finden Sie finanzielle Tipps und Hinweise aus „Aktuelles“ und "Archiv › Meldungen".

Mehr dazu auch hier: Ratgeber zu finanziellen Fragen

12.03.2025

Finanzielle Anerkennung für Helfende - Müssen Helfende das Geld versteuern? Führt es zu Abzügen bei Sozialleistungen?

Wenn Helfende aus dem privaten Umfeld Leistungen der Pflegeversicherung als finanzielle Anerkennungen erhalten, stellt sich die Frage, ob diese Einnahmen als Einkünfte versteuert werden müssen und ob sie gegebenenfalls zu Abzügen bei Sozialleistungen führen können,  z.B. bei Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter. Darüber informiert ein neuer Ratgeber.

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13.01.2024

Gutschein über 60 € für pflegende (betreuende) Angehörige, die in Stuttgart wohnen

Unter dem Motto „Wer pflegt wird gestärkt“ stellt die Stadt Stuttgart pflegenden Angehörigen, die in Stuttgart wohnen, einmal im Kalenderjahr einen Wertgutschein über 60 € aus.

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04.05.2023

Höhere Altersrente für Angehörige demenzkranker und pflegebedürftiger Menschen

Aufgrund einer Neuregelung können auch Angehörige, die bereits eine Altersrente beziehen, von Rentenbeiträgen profitieren, die die Pflegekasse für betreuende und pflegende Angehörige bezahlt. Dadurch erhöht sich auch die Rente von Angehörigen, die bereits eine Altersrente beziehen.

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16.03.2025

Sozialamt übernimmt für Heimbewohnern Kosten für Jahresfahrkarte bei Schwerbehinderung mit „G“

Aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichts muss das Sozialamt für Bewohner in Pflegeheimen bei einer Schwerbehinderung mit Merkzeichen "G" die im Rahmen der „Hilfe zur Pflege“ der Sozialhilfe die Kosten einer Jahreswertmarke zur Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr übernehmen.

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14.03.2023

Vermögensfreigrenze (Schonvermögen) für Sozialhilfeleistungen bei Pflegebedürftigkeit erhöht

Im Zuge der Erhöhung des Vermögensschonbetrags beim Bürgergeld wurde der Schonbetrag auch bei der Grundsicherung (im Alter) und Leistungen der „Hilfe zur Pflege“ nach § 61 SGB XII erhöht.

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09.03.2023

Was bleibt finanziell, wenn der Partner in ein Pflegeheim zieht - Heimkostenübernahme durch Sozialhilfeleistungen

Die Kosten für einen Aufenthalt in einem Pflegeheim betragen monatlich zwischen 2.000 bis über 3.000 €. Wenn das Vermögen eines Ehepaars mit Ausnahme des selbstgenutzten Wohneigentums bis auf 20.000 € aufgebraucht ist, stehen Leistungen der Sozialhilfe nach § 61 SGB XII „Hilfe zur Pflege“ zur Verfügung, um die Kosten anteilig oder ganz zu übernehmen.

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03.03.2020

Fahrtkosten zum Arzt kann die Krankenkasse ab Pflegegrad 3 ohne vorherige Genehmigung übernehmen

Bei notwendigen Fahrten zu einer ambulanten Behandlung oder einem notwendigen Arztbesuch übernimmt die Krankenkasse ohne vorherige Genehmigung die Kosten. Wichtig ist eine Verordnung des Arztes für den Transport.

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