Dier umfangreiche Informationstext enthält eine Grundinformation und eine Übersichtstabelle auf den ersten zwei Seiten, in der auf einen Blick alle Steuerfreibeträge und anrechnungsfreie Beträge bei unterschiedlichen Sozialleistungen zu sehen sind. Auf den weiteren fast 50 Seiten werden alle Steuerregelungen wie auch die Regelungen in mehreren Sozialgesetzen detailliert beschrieben. Enthalten sind auch Auszügen aus den Gesetzen und Behördenrichtlinien sowie einzelne Urteile und Urteilsbegründungen. Der Text kann dadurch zum genauen Nachlesen genutzt werden und enthält z.B. auch Textabschnitte, die direkt  zur Begründung von Widersprüchen gegenüber Behörden oder zur Begründung von Leistungsansprüchen genutzt werden können. Der Text ist eine in der Form einzigartige Zusammenstellung solcher Regelungen. Es werden nicht nur Regelungen beschrieben, die sich auf Helfende im privaten Umfeld beziehen. Auch, was ehrenamtlich Helfende beachten müssen, die über eine gemeinnützige Organisation Aufwandsentschädigungen für die Betreuung demenzkranker oder pflegebedürftiger Mesnchen erhalten, wird beschrieben. Schließlich werden auch sogenannte „Ehrenamtlich Einzelhelfende“ in den Blick genommen, die seit Ende 2024 in Baden-Württemberg über ein einfaches Anerkennungsverfahren für maximal zwei pflegebedürftige Person ab Pflegegrad 1 jeweils den Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung nach § 45b von monatlich 131 € erhalten können. 

Pflegegeld, Verhinderungspflege, Aufwandsentschädigungen bei Steuer und Sozialleistungen)

Infoblatt Aufwandsentschädigungen: Das Infoblatt zeigt auf einen Blick, was ehrenamtlich Tätige, die Aufwandsentschädigungen von einer gemeinnützigen Organisation für Betreuungstätigkeiten erhalten, in Bezug auf Steuer und Sozialleistungen beachten müssen. 

Infoblatt - Aufwandsentschädigungen)