Durch ein Urteil des Bundessozialgerichts am 19.9.24 wurde klargestellt, dass das Sozialamt für Bewohner in Pflegeheimen, die für die Heimkosten Sozialhilfe im Rahmen der „Hilfe zur Pflege“ nach SGB XII in Anspruch nehmen müssen, auch die Kosten einer Jahreswertmarke zur Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr übernehmen muss. Voraussetzung ist eine Schwerbehinderung (Ausweis) mit Merkzeichen „G“. Demenzkranke Menschen haben Anspruch auf das Merkzeichen „G“, sobald deutliche Orientierungsprobleme auftreten, die dazu führen, dass zum Beispiel beim Gang zum Arzt, zur Apotheke oder zum Einkauf von Lebensmitteln eine Begleitperson benötigt wird. Die Wertmarke kostet derzeit 104 € im Jahr. Mehr zum Urteil hier: https://www.gegen-hartz.de/urteile/schwerbehinderung-kostenfreie-nutzung-im-ffentlichen-nahverkehr