03.03.2020

Fahrtkosten zum Arzt kann die Krankenkasse ab Pflegegrad 3 ohne vorherige Genehmigung übernehmen

Bei notwendigen Fahrten zu einer ambulanten Behandlung oder einem notwendigen Arztbesuch übernimmt die Krankenkasse ohne vorherige Genehmigung die Kosten. Wichtig ist eine Verordnung des Arztes für den Transport.

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03.03.2020

Fahrtkosten zum Arzt kann die Krankenkasse ab Pflegegrad 3 ohne vorherige Genehmigung übernehmen

Seit 2019 ist für notwendige Fahrten zu einer ambulanten Behandlung (z.B. nötiger Arztbesuch) keine vorherige Genehmigung der Krankenkasse nötig.

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02.03.2020

Hilfe bei Konflikten mit Pflegeheim oder Pflegedienst:

Die Erwartungen von Angehörigen an einen Pflegedienst oder ein Heim können hoch sein. Und manchmal un-terscheiden sie sich sehr von dem was eine Einrichtung für machbar hält. Kommt es dadurch zu Konflikten, kann in Stuttgart die Beschwerde- und Beratungsstellen des Stadtseniorenrates helfen und vermitteln.

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