Gerontopsychiatrische Arbeitsgemeinschaft Stuttgart (GAGS) e.V.Netzwerk Demenz Stuttgart
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Liebe Engagierte, liebe Angehörige,
einige Ratgeberhefte stehen zum Teil gänzlich überarbeitet und ergänzt zum Download bereit. Im folgenden Mailtext finden Sie Kurzinformation zu den aktualisierten Inhalten und Ergänzungen sowie die Downloadlinks.
Auch einige Adresslisten sind aktualisiert und stehen zum Download bereit: Zum einen eine Liste mit Angeboten zur Betreuung und hauswirtschaftlichen Unterstützung in Stuttgart, zum anderen spezielle Listen zu Pflegeeinrichtungen in Stuttgart.
Schließlich noch eine Information zur Kostenübernahme bei Rooming-In im Krankenhaus mit Demenzkranken, eine Information zu Dämmerschlaf beim Zahnarzt und einen Notfallplan für Palliativpatienten im Pflegeheim oder Krankenhaus.
Übersicht:
- Ratgeber „Was bleibt finanziell bei Heimaufenthalt des Partners" aktualisiert
- Ratgeber zu finanziellen Fragen aktualisiert (Schwerbehinderung, Steuer, Hilfe zur Pflege der Sozialhilfe)
- Unterstützende Technik und Hilfsmittel im täglichen Leben und bei der Pflege (Sicherheit, Ortung, Alltagshilfen, digitale Kommunikation, …)
- Ratgeber zum Umzug ins Pflegeheim überarbeitet
- Adresslisten zu Betreuungshilfen, hauswirtschaftliche Unterstützung und Pflegeeinrichtungen
- Kostenübernahme bei Rooming-In; Dämmerschlaf beim Zahnarzt; Notfallplan für Palliativpatienten als Vorsorge im Pflegeheim
Ratgeber „Was bleibt finanziell bei Heimaufenthalt des Partners" aktualisiert und ergänzt
Die privat zu tragenden Kosten für eine Pflegeeinrichtung liegen derzeit nach Abzug der Pflegeversicherungsleistungen in den ersten drei Jahren zwischen 2.500 und 3.500 € im Monat und ab dem vierten Jahr bei etwa 2.000 € monatlich. In den kommenden Jahren wird dieser private Kostenanteil aufgrund der Kosten- und Lohnsteigerungen steigen. Deswegen ist bereits heute ein Drittel der Bewohner in Pflegeheimen auf Sozialhilfe im Rahmen der Hilfe zur Pflege angewiesen. Der Anteil wird steigen. Auch in alternativen Konzepten wie Pflege-Wohngemeinschaften liegen die Kosten ähnlich hoch.
Für Ehepaare und in einer Lebenspartnerschaft zusammenlebende Menschen ist es daher wichtig zu wissen, was dem zu Hause lebenden Partner noch von der gemeinsamen Rente und dem Vermögen bleibt, wenn ein Partner in eine Pflegeeinrichtung zieht und die Heimkosten nicht dauerhaft bezahlt werden können. Der Ratgeber geht mit Beispielen und Erläuterung zu den gesetzlichen Regelungen ausführlich darauf ein. Wie wenig Geld Ehepartnern bleibt, die ein Leben lang gearbeitet haben und oft noch die Pflege des Partners über Jahre übernommen haben, ist keine sozialstaatliche Errungenschaft, sondern vermutlich eher ein Armutszeugnis eines Landes. Zwar werden Mietkosten durch die Sozialhilfe übernommen, jedoch bleiben dem Partner ansonsten kaum mehr als 22 € am Tag zum Leben (etwa 680 € im Monat). Zuvor ist das Vermögen bis auf 20.000 € aufzubrauchen (mit Ausnahme des Wohneigentums, solange der Partner darin lebt; allerdings muss es zu Rückzahlungen nach seinem Tod eingesetzt werden). Der Gesetzgeber ist schon lange gefordert zumindest beim verbleibenden Einkommen mehr zuzugestehen.
Um über eine private Pflegezusatzversicherung gut 1.600 € im Monat bei einem Heimaufenthalt ausbezahlt zu bekommen, muss bei einem Versicherungsabschluss im Alter von 65 Jahren mindestens 145 € monatlich bezahlt werden, bei bestehenden Vorerkrankungen auch mehr. Das muss man sich leisten können. Bei entsprechenden Vorerkrankungen mit Prognose einer baldigen Pflegebedürftigen wird die Versicherung sogar einen Vertragsabschluss ablehnen. Schließt man eine Pflegezusatzversicherung bereits im Alter von 45 Jahren ab, liegt der Monatsbeitrag bei nur ca. 45 €. Dies weist darauf hin, dass es insgesamt Sinn machen würde, die Beiträge der Pflegepflichtversicherung entsprechend für alle Menschen zu erhöhen. Dies würde viele Menschen vor Sozialhilfeunterstützung bewahren, den hohen Anteil sozialhilfebedürftiger Menschen in Pflegeheimen reduzieren und damit auch den Sozialhilfeträger (die Kommunen) deutlich entlasten.
Download: www.demenz-stuttgart.de/ratundhilfe oder www.eva-stuttgart.de
Ratgeber zu finanziellen Fragen aktualisiert
Zeitgleich zum vorgenannten Ratgeber ist in diesem Ratgeber der entsprechende Teil zu den "Leistungen der Hilfe zur Pflege" beim Pflegeheimaufenthalt ergänzt und neu formuliert. Der Ratgeber informiert kompakt nach wie vor auch über Steuererleichterungen und Vergünstigungen bei Schwerbehinderung. Demenzkranke Menschen mit Orientierungsproblemen beim Weg zum Arzt oder anderen üblichen Wegen erhalten einen Schwerbehinderungsgrad von ca. 70-80% und die Merkzeichen G (Gehbehinderung) und B (Begleitperson erforderlich). Dies ermöglicht die Freifahrt einer Begleitperson im bundesweiten Nahverkehr und ein vergünstigtes Jahresticket für die schwerbehinderte Person im örtlichen Nahverkehr für 72 € im Jahr.
Download: www.demenz-stuttgart.de/ratundhilfe oder www.eva-stuttgart.de
Unterstützende Technik und Hilfsmittel im täglichen Leben und bei der Pflege (Sicherheit, Ortung, Alltagshilfen, Kommunikation, Inkontinenz, Pflege)
Der über 50-seitige Ratgeber enthält viele Tipps und Produktinformationen. Angaben zu Kosten, Bezugsquellen und den Möglichkeiten zur Kostenübernahme durch Kranken- oder Pflegekasse sind enthalten.
In der Überarbeitung neu hinzugekommen sind neben Tipps zur Antragstellung und Kostenübernahmen durch die Kassen beispielsweise neue und günstige Möglichkeiten der Ortungstechnik, Informationen zu Sicherheitskameras, kurzzeitigen Hörhilfen sowie Meldesystemen zu Türöffnung und Verlassen des Betts. Insbesondere digitale Hilfen sind vielfältiger und teilweise günstiger geworden. Eingegangen wird auch auf Einschränkungen von Menschen mit Hörschwächen und warum sich diese gerade bei demenzkranken Menschen besonders stark auswirken. Dazu kommen Tipps wie auch ohne spezielle Hörhilfen eine bessere Verständigung möglich ist.
Download: www.demenz-stuttgart.de/ratundhilfe oder www.eva-stuttgart.de
Ratgeber zum Umzug ins Pflegeheim vollständig überarbeitet und erweitert
Der Ratgeber, bei dem es um viele Fragen in Zusammenhang mit einem Umzug geht, wurde aktualisiert und vielfältig erweitert. Schon die Vorüberlegungen zur Anmeldung und Auswahl einer passenden Einrichtung und die Wahl des richtigen Zeitpunkts für den Umzug sind keine einfachen Aufgaben.
Durch die Überarbeitung des Ratgebers sind weitere Informationen zur rechtlichen Situation von Bewohnern in Einrichtungen und bei beschützter Unterbringung hinzugekommen. Ebenso wurden Hinweise ergänzt zur Anmeldung und zur Organisationsstruktur in Einrichtungen. Erläutert werden nun auch verschiedene Betreuungskonzepte von Pflegeeinrichtungen einschließlich Einrichtungen im Ausland. Eingegangen wird auch auf die Belastungssituation von Angehörigen und die Möglichkeiten und Grenzen der häuslichen Betreuung. Die Situation alleinlebender demenzkranker Menschen wird besonders beschrieben. Die Erfahrungen vieler Angehöriger sind in dem Ratgeber mit eingeflossen.
Statistiken zur Zahl demenzkranker Menschen in Pflegeheimen: Statistisch betrachtet lebten im Jahr 2021 etwa 30 % aller demenzkranker Menschen in einem Pflegeheim. Im Durchschnitt sind etwa zwei Drittel der Bewohner in Pflegeheimen von einer leichten bis schweren Demenzerkrankung betroffen, also die Mehrzahl der Bewohner. Etwa 60 % der demenzkranken Menschen sind im Verlauf ihrer Erkrankung früher oder später auf einen Daueraufenthalt in einer Pflegeeinrichtung angewiesen. Die Betreuung demenzkranker Menschen zu Hause kommt schneller an Grenzen als bei anderen Ursachen von Pflegebedürftigkeit. Nur 16 % aller pflegebedürftiger Menschen in Deutschland leben in Pflegeheimen. Jedoch sind von den pflegegebedürftigen Menschen, die älter als 60 Jahre sind, etwa 40 % von einer Demenzerkrankung betroffen. Stationäre Pflegeeinrichtungen bleiben für demenzkranke Menschen, die mobil und bewegungsaktiv sind, aber wenig Orientierungsfähigkeiten mehr haben, eine wichtige Unterstützungsmöglichkeit. Sie sollten den Menschen, die oft viele Jahre in den Einrichtungen leben, ein möglichst wohnliches und anregendes Lebensumfeld mit ausreichender barrierefreien Bewegungsfläche bieten. Natürlich und ganz besonders sind auch die Angebote zur Unterstützung der häuslichen Betreuung und Pflege wichtig. Nur wenn diese mit ausreichenden Kapazitäten zur Verfügung stehen, können demenzkranke Menschen möglichst lange zu Hause leben und Angehörige Aufgaben der Betreuung und Pflege übernehmen.
Download Ratgeber: www.demenz-stuttgart.de/ratundhilfe oder www.eva-stuttgart.de
Adresslisten zu Betreuungshilfen, hauswirtschaftliche Unterstützung und Pflegeeinrichtungen
Angebote zur Betreuung und zu hauswirtschaftlicher Unterstützung werden nicht nur von vielen klassischen ambulanten Pflegediensten angeboten, die auf der Internetseite des „Netz für Pflegende“ zu finden sind (www.netz-fuer-pflegende.de). Es gibt auch auf diese Unterstützungsformen spezialisierte Dienste und Angebote. Auch, weil die Kapazitäten beispielsweise für hauswirtschaftliche Hilfen vielfach ausgelastet sind und Pflegedienste diese Hilfen teilweise nur noch in Kombination mit Unterstützung bei der Körperpflege anbieten (können), ist es gut vielfältige Angebote zu kennen. Einige können noch Unterstützung ohne Wartezeiten ermöglichen. Die Übersicht informiert auch über die etwas komplizierten Abrechnungsmöglichkeiten über die Pflegekasse und enthält auch Preisangaben zu den Stundensätzen der Angebote, die vielfach (vermutlich nicht immer) aktuell sind.
Die speziellen Listen zu Pflegeeinrichtungen in Stuttgart basieren weitgehend auf den Listen, die auch beim Netz für Pflegende zu finden sind (www.netz-fuer-pflegende.de). Ergänzt sind in diesen Listen Hinweise zu besonderen Konzepten und Angebote zur Betreuung und Pflege demenzkranker Menschen in den Einrichtungen. Inhaltliche Beschreibungen zu diesen Konzepten finden Sie im zuvor vorgestellten „Ratgeber zum Umzug ins Pflegeheim“.
Download:
Betreuung-Hauswirtschaft - Angebote in Stuttgart durch angestellte Kräfte (neue Liste 2025)
Betreuung-Hauswirtschaft - Angebote in Stuttgart durch ehrenamtliche Kräfte (neue Liste 2025)
Pflegeheime-Stuttgart mit Konzepten
Pflegeheime-beschützte - Stuttgart und Umgebung
Kostenübernahme bei Rooming-In im Krankenhaus mit Demenzkranken
Eine Rooming-In Begleitung durch einen vertrauten Angehörigen kann für demenzkranke Menschen sehr hilfreich sein, wenn ein Krankenhausaufenthalt und gegebenenfalls auch eine Operation anstehen. Der Angehörige kann dann direkt im Zimmer mit übernachten oder auch in einem anderen Raum. Nicht alle Krankenhäuser ermöglichen das und meist nur, wenn gerade auch Betten verfügbar sind. An den Kosten für Zimmer, Bett und Mitverpflegung beteiligt sich die Krankenkasse des Patienten mit einer Pauschale von 45 € am Tag. Je nach Klinik ist mit privaten Zuzahlungen von weiteren ca. 5-25 € zu rechnen. Bei Erwachsenen muss der Arzt die Notwendigkeit des Rooming-In bescheinigen und begründen. Bei einer Demenzerkrankung sollte die Begründung problemlos sein.
Dämmerschlaf und Lachgas beim Zahnarzt für demenzkranke Patienten
Ein Zahnarztbesuch kann eine Herausforderung sein. Für demenzkranke Menschen kann es nicht verstehbar sein, dass sie beim Zahnarzt stillsitzen müssen und den Mund offenhalten müssen. Zudem können Ängste entstehen durch die Geräusche des Bohrers oder bei Schmerzen. Es kann zu unkontrollierten Schutz- und Abwehrreaktionen kommen, weil demenzkranke Menschen solche Reaktionen weniger gut unterdrücken und steuern können. Auch ein geduldiges und verständnisvolles Eingehen des Arztes kann dies unter Umständen nicht verhindern.
Es gibt Zahnarztpraxen, die ganz allgemein für Patienten mit Ängsten beim Zahnarztbesuch verschiedene Sedierungsmethoden anbieten. Die Möglichkeiten sind Lachgas, Dämmerschlaf oder Vollnarkose. Für ältere und demenzkranke Menschen ist eine Vollnarkose nur sinnvoll, wenn andere Sedierungsmöglichkeiten ausscheiden. Lachgas oder Dämmerschlaf werden dagegen als risikoarm und mit geringen Nebenwirkungen beschrieben. Eine leichte vorübergehende Verwirrtheit ist nach der Behandlung möglich. Ein stärkerer Verwirrtheitszustand oder ein sogenanntes postoperatives Delir, das nach einer Vollnarkose im Krankenhaus auftreten kann, ist aber weitgehend ausgeschlossen. Die Krankenkasse übernimmt die zusätzlichen Kosten, wenn der Arzt die Form der Behandlung klar begründet und für notwendig hält. Bei demenzkranken Menschen sollte das problemlos möglich sein.
Auf der folgenden Internetseite kann man gute Informationen zu den drei Verfahren finden:
https://www.ztk-zahngesundheit.de/angstpatienten-zahnarzt/
Folgende Zahnärzte konnte ich im Internet in Stuttgart finden, die einzelne oder auch alle drei Sedierungs-Methoden anbieten:
https://www.zahnaerzte-am-rosenberg.de/zahnarztangst-stuttgart
https://www.frentz.de/zahnmedizin/Sedierung-Lachgas-Narkose
https://www.praxis-lange.com/zahnarzt-stuttgart-angst.html?
Zur Mundhygiene bei einer Demenzerkrankung noch Tipps aus einer Vortragsnachlese der Reihe „Mit Demenz leben“: Nachlese-Mundhygiene-Ludwig-Wersching-Pfeil
Notfallplan für Palliativpatienten als Vorsorgeplan für Bewohner im Pflegeheim
Möchte die Pflegeeinrichtung oder möchten Angehörige demenzkranker Bewohner vereinbaren, welche pflegerischen und medizinischen Maßnahmen in einer gesundheitlich kritischen Situation durchgeführt oder nicht durchgeführt werden sollen, kann hierfür der im folgenden Link zum Download bereitgestellte „Notfallplan für Palliativpatienten“ verwendet werden. Er wird von der Bezirksärztekammer Südwürttemberg und den Tübinger Hospizdiensten angeboten.
NotfallplanPalliativpatienten.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Günther Schwarz
eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V.
Gesprächskreise für Angehörige demenzkranker Menschen
und Netzwerk Demenz Stuttgart (GAGS e.V.)
https://www.demenz-stuttgart.de/8013