Gerontopsychiatrische Arbeitsgemeinschaft Stuttgart (GAGS) e.V.Netzwerk Demenz Stuttgart
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Demenzkranke Menschen haben Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „G“ und „B“, sobald deutliche Orientierungsprobleme auftreten (sobald beispielsweise zum Gang zum Arzt, zur Apotheke oder zum Einkauf von Lebensmitteln eine Begleitperson benötigt wird). Darüber informiert u.a. der Ratgeber zu finanziellen Fragen in der Rubrik „Rat und Information“. Das Merkzeichen „B“ ermöglicht einer Begleitperson eine kostenfreie Mitfahrt im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr, Merkzeichen „G“ eine kostengünstige Jahresfahrkarte für den Nahverkehr im Großraum des Wohnorts für die schwerbehinderte Person (für 104 € im Jahr). Das Merkzeichen „aG“, das Parken auf Behinderten-Parkplätzen ermöglicht, war bisher nur für Menschen möglich, die rein körperlich nicht in der Lage sind eine Wegstrecke von 30 Metern zu bewältigen. Aufgrund zweier neuer Urteile wurde nun konkretisiert, dass es dabei um Wegstrecken im üblichen öffentlichen Bereich geht, die auch das Überwinden einer Bordsteinkante oder einiger Stufen miteinschließt. Zudem ist es mit zu berücksichtigen, wenn Ängste in öffentlicher Umgebung die bestehenden starken körperlichen Einschränkungen der Gehfähigkeit zusätzlich beeinträchtigen. Es geh also nicht um 30 Meter gehen unter Idealbedingungen, sondern um Normalbedingungen im öffentlichen Bereich. Die Urteile machen es auch für demenzkranke Menschen etwas leichter, das Merkzeichen „aG“ zu erhalten (u.U. erst nach Einlegen eines Widerspruchs). Grundvoraussetzung ist aber nach wie vor eine grundlegende starke Gehbeeinträchtigung, die bei einer Demenzerkrankung auch durch neurologisch bedingte Koordinationsstörungen ausgelöst werden kann. Hier sind Hinweise zu den Urteilen zu finden: https://www.gegen-hartz.de/urteile/schwerbehinderung-gericht-legt-neue-berechtigung-beim-merkzeichen-ag-fest
https://www.demenz-stuttgart.de/8124