Menschen aus dem Umfeld einer pflegebedürftigen Person können sich seit Ende 2024 in Baden-Württemberg bei der Pflegekasse der Person als "Ehrenamtlich Einzelhelfende" auf einfache Weise anerkennen lassen. Dadurch können sie für wöchentlich z.B. 1-2 Stunden Hilfeleistungen den Entlastungsbetrags der Pflegeversicherung nach § 45b über 131 € monatlich erhalten.

Vielfältige Tipps und Infos zur Anerkennung und Abrechnung sind hier zusammengestellt: Informationen zu "Ehrenamtlich Einzelhelfenden")