Am 1. Januar 2023 trat eine umfangreiche Reform des sogenannten Betreuungsrechts in Kraft (Bürgerliches Gesetzbuch BGB Buch 4 Familienrecht, Titel 3 Rechtliche Betreuungen). Darin wird vor allem das Selbstbestimmungsrecht von Menschen gestärkt, die einen gesetzlichen Vertreter brauchen, weil sie viele Entscheidungen für sich krankheitsbedingt nicht mehr selbst treffen können (§ 1821).