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Wichtige Tipps und Informationen für die Aufnahme und den Aufenthalt im Krankenhaus

Ein Krankenhausaufenthalt ist eine Herausforderung

Ein Krankenhausaufenthalt ist für demenzkranke Menschen und auch für ihre Angehörigen meist eine besondere Herausforderung und Belastung. Die fremde Umgebung, der wechselnde Kontakt zu unbekannten Menschen, verschiedene Untersuchungen und Behandlungsmaßnahmen sowie Belastungen durch Schmerzen, Fieber oder andere Beeinträchtigungen belasten demenzkranke Menschen besonders. Hinzu kommt, dass aufgrund des Kostendrucks in Kliniken kaum Zeit für eine zugewandte geduldige Begleitung demenzkranker Menschen zur Verfügung steht. Die medizinische Behandlung steht im Vordergrund. Daher sind Pflegeheime und Ärzte in der Regel bemüht vorrangig ambulante Behandlungsmöglichkeiten für demenzkranke Menschen auszuschöpfen.
In verschiedenen Krankenhäusern und auch in den jeweiligen Fachabteilungen in einer Klinik unterscheidet sich die Qualität der Betreuung demenzkranker Menschen etwas und die Berücksichtigung ihrer besonderen Bedürfnisse. Auch bei Ärzten sind die Erfahrungen und Kenntnisse unterschiedlich. Hören Sie sich daher um und fragen Sie bei Beratungsstellen wie GerBera in Stuttgart nach Erfahrungswerten.

Checkliste für die Aufnahme im Krankenhaus und hilfreiche Informationen

Checkliste für wichtige Unterlagen bei der Aufnahme und notwendige Kleidung und Utensilien für den Klinikaufenthalt:

Checkliste Krankenhausaufnahme

Patienten-Informationsbogen zum Ausfüllen:

Durch den Informationsbogen teilen Sie den Klinikmitarbeitern Wichtiges zu Besonderheiten im Umgang mit Ihrem Angehörigen, den demenzbedingten Krankheitseinschränkungen und dem individuellen Unterstützungsbedarf mit. Vieles ist durch einfaches Ankreuzen auszufüllen. Geben Sie den ausgefüllten Bogen der Stationsleitung und gegebenenfalls eine Kopie auch anderen Mitarbeitenden.

Patienten-Informationsbogen

Informationsbroschüre der Deutschen Alzheimer Gesellschaft:

Mit Demenz im Krankenhaus - Informationen für Angehörige

Entscheidungsrechte von Ehepartnern und bevollmächtigten Angehörigen und Arztpflichten beim Krankenhausaufenthalt:

Der Artikel von Prof. Konrad Stolz im "alzheimer aktuell" der Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg klärt darüber auf, dass Ärzte eine gesetzlich vorgegebene Aufklärungspflicht gegenüber Angehörigen haben, wenn sie eine medizinische Behandlungsmaßnahme für einen demenzkranken Menschen vorschlagen oder veranlassen, der die Maßnahme nicht klar verstehen und nachvollziehen kann und daher auch nicht selbst einwilligen kann. Zudem ist dann eine stellvertretende Einwilligung durch die Angehörigen notwendig (mit Ausnahme bei Notfallmaßnahmen). Dies gilt jedoch nur für Angehörige, die Ehepartner, Bevollmächtigte oder gesetzlicher Betreuer des Patienten sind. Das sogenannte "Ehegattennotvertretungsrecht" (BGB § 1358) von 2023 wurde in dem Artikel noch nicht berücksichtigt. Nach diesem können Ehepartner bei krankheitsbedingter Entscheidungsfähigkeit des anderen Partners auch ohne Vollmacht stellvertretend entsprechend seiner Wünsche in Behandlungsmaßnahmen einwilligen oder sie ablehnen und die ärztliche Aufklärung entgegennehmen. Sie haben dann ebenso Zugang zur Patientenakte und können Maßnahmen durchsetzen oder Verträge zur Pflegeversorgung abschließen. Das Recht gilt ab der Bescheinigung des Arztes für längstens sechs Monate.

Artikel zur rechtlichen Situation demenzkranker Menschen im Krankenhaus

Tipps für die Aufnahme im Krankenhaus und den Aufenthalt

  • Prüfen Sie gemeinsam mit dem Arzt, ob ein Krankenhausaufenthalt wirklich notwendig ist oder ob es alternativ ambulante Behandlungsmöglichkeiten gibt, die weniger belastend sind.
  • Bei einem unvorhergesehenen plötzlichen Ereignis fährt der Rettungsdienst zur nächstgelegenen Klinik mit Aufnahmemöglichkeit. Können Sie kurzfristig in einer Klinik Ihrer Wahl eine Aufnahmemöglichkeit arrangieren, können Sie bitten Ihren Angehörigen dorthin zu fahren.
  • Erkundige Sie sich bei Bedarf frühzeitig, ob Rooming-In möglich ist. Dann erhält der Angehörige ein Bett meist im Zimmer des Patienten und eine Mitverpflegung. Wird das Rooming-In vom Arzt begründet und bescheinigt, kann die Krankenkasse einen Kostenanteil von 45 € am Tag übernehmen. Dann bleibt ein Rest von 5-25 € pro Tag, der selbst zu bezahlen ist.
  • Informieren Sie Ärzte und Pflegekräfte im Krankenhaus über die Demenzerkrankung und über Besonderheiten im Umgang mit Ihrem Angehörigen. Wiederholen Sie die Hinweise gegebenenfalls, auch gegenüber unterschiedlichen Mitarbeitern.
  • Füllen Sie, wenn es zeitlich möglich ist, den Patienten-Informationsbogen der Deutschen Alzheimer Gesellschaft aus und geben sie ihn der Stationsleitung (Download hier: Patienten-Informationsbogen).
  • Besuchen Sie ihren Angehörigen wenn möglich regelmäßig im Krankenhaus und vermitteln ihm dadurch Sicherheit und Orientierung. Helfen Sie beim Reichen von Essen und Trinken, wenn Ihr Angehöriger nicht selbständig isst. Dafür fehlt Pflegekräften oft die Zeit.
  • Stellen oder hängen Sie Fotos von Angehörigen ins Krankenzimmer. Auch wenn Ihr Angehöriger die Personen nicht mehr erkennt oder er nicht mehr sprechen kann unterstützen Sie damit, dass Ihr Angehöriger nicht als farbloser Patient, sondern als Person wahrgenommen wird.
  • Fordern Sie Gespräche mit dem Arzt gegebenenfalls mit Nachdruck und Beständigkeit ein. Sie müssen als Ehepartner oder Bevollmächtigter stellvertretend für den Patienten einbezogen und informiert werden.
  • Sind demenzkranke Menschen nicht mehr in der Lage Behandlungsmaßnahmen einzuschätzen und davon ausgehend in Behandlungen einzuwilligen oder sie abzulehnen, müssen bevollmächtigte Angehörige oder Ehepartner stellvertretend aufgeklärt werden und entscheiden bzw. einwilligen (siehe auch Kapitel 2 und 8 im Ratgeber Rechtliche Regelungen und Kapitel 23.11 im Demenz Wegweiser Stuttgart).
  • Nicht selten erhalten fortgeschritten demenzkranke Menschen nach einer Operation Beruhigungsmittel, damit sie nicht Verbände und Schläuche entfernen oder versuchen aufzustehen. Manchmal wird auch ein Katheder zur Urinableitung gelegt und künstlich ernährt. Dies ist nicht auf Dauer und sollte rückgängig gemacht werden sobald es möglich erscheint.
    Viele Beeinträchtigungen, die im Krankenhaus entstehen (verstärkte Desorientiertheit, Apathie, Verlust der Gehfähigkeit, Inkontinenz, Delir), können sich zu Hause wieder schrittweise zurückbilden.
  • Denken Sie bei entstehender Bewusstseinstrübung, hoher Verwirrtheit, Halluzinationen oder Apathie an die Entstehung eines Delirs, das bei demenzkranken Menschen im Krankenhaus leicht entstehen kann. Bitten Sie gegebenenfalls um eine Abklärung und Behandlungsmaßnahmen. Wie sich ein Delir bei demenzkranken Menschen zeigt, erfahren Sie im Demenz Wegeweiser Stuttgart in Kapitel 28. Eine sehr gute Erklärung und medizinische Beschreibung zum Delir finden Sie in einer Informationsbroschüre der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie für Ältere des Klinikums Stuttgart.

Besondere Kliniken und Fachabteilungen

In einigen Krankenhäusern gibt es Fachabteilungen, die einen altersmedizinischen Schwerpunkt haben. In der Altersmedizin (Geriatrie) sind Demenzerkrankungen ein wichtiges Krankheitsbild. Geriatrische Fachabteilungen gibt es in Stuttgart im Robert Bosch Krankenhaus und im Klinikum Stuttgart in Bad Cannstatt. Durch diese Fachabteilungen ist auch eine Unterstützung in anderen Fachabteilungen durch bestimmte Kooperationsstrukturen möglich (Geriatrisches Konsil oder geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung). Zudem können auch Neurologen aus einer neurologischen Fachabteilung bei Bedarf hinzugezogen werden.
Besteht ein medizinischer Behandlungsbedarf ausschließlich aufgrund der psychischen und geistigen Auswirkungen ein Demenzerkrankung, beispielsweise durch herausforderndes Verhalten, depressive Verstimmungen, ungewöhnliche Ängste oder große Unruhe, sind die psychiatrischen Kliniken in Stuttgart zuständig und Ansprechpartner. Für den nördlichen und östlichen Teil Stuttgarts ist es die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie für Ältere beim Klinikum Stuttgart in Bad Cannstatt und für die anderen Stadtgebiete das Furtbachkrankenhaus in Stuttgart-Süd.
Mehr zu diesen Kliniken und Fachabteilungen finden Sie im Demenz Wegweiser Stuttgart (in Kapitel 7 und 19).

Rehabilitationsangebote für demenzkranke Menschen

Erkundigen Sie und informieren Sie sich bereits während des Krankenhausaufenthaltes gegebenenfalls auch nach Möglichkeiten der Rehabilitation nach der Krankenhausbehandlung. Rehabilitation bedeutet nicht nur Wiederherstellung oder Verbesserung krankheitsbedingter Beeinträchtigungen, sondern kann genauso zur Linderung der Auswirkungen einer chronisch fortschreitenden Erkrankung durchgeführt und von der Krankenkasse finanziert werden. Es gibt ambulante Therapien und Rehabilitationsangebote, Tageskliniken und stationäre Rehabilitationskliniken. Für demenzkranke Menschen kommen je nach Krankheitsstadium und Rehabilitationsbedarf nur bestimmte Angebote infrage. Informationen dazu finden Sie im Demenz Wegweiser Stuttgart in Kapitel 7.