Gerontopsychiatrische Arbeitsgemeinschaft Stuttgart (GAGS) e.V.Netzwerk Demenz Stuttgart
Telefon 0151 40654860 – demenznetz@gmx.de
Liebe Angehörigen, Fachleute und Interessierte,
gern möchte ich Ihnen heute eine kleine Zusammenstellung von einigen aktuellen Informationen senden. Sie finden im Folgenden Hinweise zu
· Veranstaltungshinweise auf aktuelle Vorträge und den eva Bazar,
· neu aufgenommene Produkte im Ratgeber zu technischen Hilfsmitteln,
· Einladung zum Test einer neuen digitalen Anwendung zur Anregung und Aktivierung demenzkranker Menschen,
· neue Hinweise zur Wirksamkeit der Ernährungsweise zur Vorsorge einer Demenzerkrankung für Träger der Genvariante ApoE4,
· erneute Information zu nicht zulässigen Kostenabrechnungen beim Wechsel eines Pflegeheims oder vorzeitigem Abbruch einer Kurzzeitpflege,
· Kommentar zur angedachten Streichung von Pflegegrad 1.
(Durch Klicken auf eine Überschrift gelangen Sie in der Regel zum entsprechenden Textabschnitt)
Aktuelle Veranstaltungshinweise
· Informationsabend „Leben und Sterben mit Demenz“ am Dienstag, 28. Oktober, um 17 Uhr in der Evangelischen Gesellschaft (eva), Büchsenstraße 34/36. Dazu sind Angehörige demenzkranker Menschen und Interessierte herzlich eingeladen. Organisiert wird der Abend von der Demenzinitiative Stuttgart-West, der Eintritt ist frei. Es informieren Fachkräfte der Palliativpflege, von Hospizdiensten (Hospiz, Brückenschwestern/Palliativ Care, Delir-Sitzwache), von einem Pflegeheim und einem ambulanten Pflegedienst.
(Flyer: http://www.demenz-stuttgart.de/8269/)
· Vortrag „Spiritualität und Demenz“ am 19. November um 18 Uhr (nur Online)
Der Vortrag findet im Rahmen der Reihe „Mit Demenz leben“ statt mit Geertje Bolle und Katrin Albroscheit vom Geistlichen Zentrum für Menschen mit Demenz in Berlin. Anmeldung hier: https://www.alzheimer-bw.de/anmeldung-vortrag/
· Vortrag „STARK IM KOPF – stark im Pflegealltag“ – Wie pflegende Angehörige ihre eigene mentale Gesundheit fördern können. Am Mittwoch, 22. Oktober um 18:00 Uhr gibt die Gerontologin Dr. phil. Sarah Weller Angehörigen, die einen Menschen pflegen oder betreuen, Tipps und Anregungen zur inneren Stärkung und Selbstfürsorge. Der Vortrag findet in der Schloss-Scheuer in Stammheim in der Korntaler Straße 1A statt. Er wird von der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie für Ältere in Kooperation mit dem Seniorenforum Stammheim organisiert. Im Anschluss sind alle bei Snacks und Getränken zum Austausch eingeladen und alle können sich an Informationsständen informieren. Die Teilnahme ist kostenfrei und ohne Anmeldung möglich.
Der Vortrag findet noch in weiteren Stadtteilen zu anderen Terminen statt. Termine und Flyer finden Sie hier: https://www.demenz-stuttgart.de/8273
· Eva Bazar „Markt der feinen Dinge“ am Freitag, 14. November von 9-17 Uhr
Die Dienste der Evangelischen Gesellschaft bieten wie jedes Jahr wieder viele handgefertigte Dinge, zum Teil auch aus Werkstätten, an: Von selbstgenähten Taschen bis hin zu großem Kinderspielzeug aus Holz findet man Weihnachtsgeschenk für Groß und Klein. Und natürlich auch etwas für den Magen: Linsen und Spätzle, Kaffee und Kuchen, Waffeln und vieles mehr.
https://www.eva-stuttgart.de/ueber-uns/termine/termin/markt-der-feinen-dinge
Neue technische Hilfsmittel
Im Ratgeber zu Technischen Hilfen finden Sie einige neu aufgenommene Produkte. Den Ratgeber finden Sie hier zum Download: https://www.demenz-stuttgart.de/files/7369/technische_hilfsmittel_demenz.pdf.
· Smartwatch zur Personenortung und für Terminerinnerungen mit Hilfsmittelnummer der Pflegekassen (siehe S. 34): Die Firma ALMA PHIL hat moderne Android-Smartwatch-Uhren mit einer speziellen Software zu einem Pflegeassistenzsystem erweitert. Es ermöglicht die Personenortung mit Schutzzone (Geofence) und es können aus der Ferne Terminerinnerungen eingegeben werden, die auf der Uhr mit Tonsignal erscheinen oder laut vorgelesen werden. Die Uhr ist als Hilfsmittel der Pflegekassen zugelassen und daher können die Kosten mit einem Antrag und einer entsprechenden Begründung von der Kasse übernommen werden (ab Pflegegrad 1).
· Smartphone-Apps und Geräte für Tagesterminplan und Erinnerungsfunktion: Einige Smartphone-Apps sind so einfach gestaltet, dass sie auch demenzkranken Menschen in der beginnenden Krankheitsphase eine gut lesbare Übersicht zu den Terminen des Tages anzeigen. Die Termine können von Angehörigen aus der Ferne mit einem anderen Smartphone oder PC eingepflegt werden. Zudem können Terminerinnerungen zu beliebigen Zeiten vor dem Termin mit Ton, Pushnachrichten auf dem Display oder auch mit einer Sprachansage eingerichtet werden (S. 40). Neben solchen Apps gibt es für den Zweck auch eigenständige Geräte mit größerem Bildschirm, die in der Wohnung aufgestellt werden und dort den Tagesplan anzeigen (S. 41-42).
· Stabile Musikbox aus Holz für demenzkranke Menschen mit vielfältigen Einsatzmöglichkeiten: „hörbert“ ist kein neues Produkt. Zwei Angehörige berichten von positiven Erfahrungen. Das stabile tragbare Gerät hat eine unempfindliche schöne Holzverkleidung. Es kann zum Abspielen einer Musikzusammenstellung verwendet werden, aber auch zum Vorlesen von einfachen Rätseln, Geschichten oder selbst aufgesprochenen Nachrichten. Zur Bedienung muss nur au eine der gut sichtbaren farbigen Tasten gedrückt werden (S. 62).
· Dreirad-Tandem-Fahrräder und Rikscha-Fahrräder auch für Rollstühle als E-Bikes: Eine holländische Firma entwickelt die Fahrräder schon seit vielen Jahren speziell, um mit pflegebedürftigen (oder demenzkranken) Menschen gemeinsam Fahrrad fahren zu können. Die Räder sind teuer, aber hochwertig. Und es gibt vielfältiges Zubehör. (S. 63).
Mitmachen bei einem Test für ein innovatives Tablet-Programm zur Anregung und Aktivierung demenzkranker Menschen im leichten Krankheitsstadium:
Im Rahmen der Entwicklung eines neuartigen Programms zur Aktivierung demenzkranker Menschen mit Video, Bild und Ton mithilfe eines Tablet-Programms werden acht demenzkranke Menschen zusammen mit je einem Angehörigen oder einer anderen Bezugsperson gesucht (aus Stuttgart oder der nahen Umgebung). Auf dem Tablet, das Ihnen ausgeliehen werden kann, werden kleine alltagsnahe Geschichten durch kleine Filme und Bilder gezeigt. Dazwischen werden kleine zur Geschichte passende Aufgaben gezeigt oder vorgelesen, die die demenzkranke Person zusammen mit ihrem Angehörigen lösen kann. Eine nähere Beschreibung der Studie und der Anwendung finden Sie hier: https://www.demenz-stuttgart.de/8280 . In der Beschreibung finden Sie auch die Telefonnummer und Mailadresse der Ansprechpartnerin für die Studie, bei der Sie sich melden können.
Menschen mit risikoerhöhender Apolipoprotein-Genvariante können aktiv vorbeugen
Bereits seit mehreren Jahren gibt es Hinweise, dass Menschen, die die ApoE4-Variante des Apolipoprotein-Gens haben, durch eine mediterrane Ernährungsweise ihr individuelles Krankheitsrisiko senken können. Eine große Studie, bei der die Gesundheitsdaten und auch die Essgewohnheiten von über 5.000 Menschen zum Teil über 34 Jahre lang beobachtet wurden, ergab nun offenbar einen weiteren deutlichen Hinweis, dass durch eine langjährige Orientierung an einer mediterranen Ernährungsweise das individuelle Risiko erheblich gesenkt werden kann. Bei der seltenen Hochrisikogruppe, die sogar zwei Varianten der ApoE4-Genvariante besitzt (auf beiden Chromosomen), kann das Krankheitsrisiko dadurch sogar um ca. 35 % gesenkt werden. ( https://www.morgenpost.de/ratgeber-wissen/article409836664/alzheimer-risiko-studie-ernaehrung-diaet-gesundheit-demenz-gene.html )
Erläuterungen: Sogenannte Risikogene können die Entstehung einer Erkrankung im Lauf des Lebens nicht sicher auslösen oder vorhersagen. Sie erhöhen nur das Risiko im Vergleich zu anderen Menschen. Das Apo-E4-Gen ist hierbei schon lange in Zusammenhang mit der Alzheimer Erkrankung bekannt. Besitzt man die Genvariante, ist das Krankheitsrisiko statistisch um etwa das 2–3-Fache erhöht. Das ist nicht viel, wenn man bedenkt, dass viermal mehr Menschen mit der Genvariante nicht erkranken gegenüber denjenigen, die mit der Genvariante erkranken. Besitzt man jedoch zwei Varianten des ApoE4-Gens (auf beiden Chromosomen eins), ist das Krankheitsrisiko bis zu 12-fach erhöht. Allerdings besitzen nur 1,7 % der Menschen diese Doppel-Variante. Für sie ist eine mediterrane Ernährungsweise besonders empfehlenswert und kann ihr Krankheitsrisiko vermutlich um ca. 35 % senken.
Im Unterschied zu Risikogenen gibt es genetische Veränderungen, die die Alzheimer Krankheit sicher im Lauf des Lebens auslösen (häufig auch schon in eher jüngeren Jahren). Diese unmittelbar erblichen (oder familiären) Formen der Alzheimer Krankheit sind sehr selten und betreffen nur etwa 0,5 % aller Alzheimer-Erkrankungen. Die auslösenden Gene sind schon lange bekannt. Mehr zu diesen Fragen und auch zum Wissen über Möglichkeiten der Krankheitsvorsorge finden Sie auch hier: https://www.demenz-stuttgart.de/6954
Keine Nachzahlung bei Auszug oder Wechsel des Pflegeheims vor der Kündigungsfrist (auch bei Abbruch einer Kurzzeitpflege)
Pflegeheime (auch Pflegedienste) dürfen nach dem Tag des Auszugs (beim Pflegedienst nach dem letzten Einsatz) keine Kosten mehr berechnen, wenn die Beendigung bzw. Kündigung mitgeteilt wurde. Eigene Möbel und persönliche Dinge müssen gegebenenfalls umgehend aus dem Zimmer ausgeräumt werden. Die Regelung gilt auch, wenn im Vertrag eine Kündigungsfrist (z.B. 4 Wochen vor Monatsende) angegeben ist. Sie gilt ebenso beim vorzeitigen Abbruch eines Kurzzeitpflegeaufenthalts, was gerade bei demenzkranken Menschen vorkommen kann. Der Bundesgerichtshof hat dies bereits 2018 in einem Urteil klargestellt. (www.anwalt.de/kein-zahlungsanspruch-von-pflegeheim-nach-auszug ; www.biva.de/heimwechsel-was-muss-ich-zahlen/ ; https://www.biva.de/urteile/zahlungspflicht-endet-mit-auszug-aus-pflegeeinrichtung/ ; www.biva.de/faq-urteil-zahlung-bei-heimauszug/ )
Ein als Ausfallgebühr oder Abwesenheitsvergütung bezeichneter Kostenersatz betrifft nur Zeiten, in denen ein Bewohner oder z.B. auch ein Tagespflegegast „vorübergehend“ abwesend ist. Dies kann z.B. während eines Krankenhausaufenthalts sein oder aufgrund eines mehrtägigen Besuchs bei Familienangehörigen oder wegen einer Reise. Während dieser Zeit kann der Platz in der Regel nicht anderweitig vergeben werden und muss für eine vorgegebene Zeit freigehalten werden. Die Einrichtung kann nach einer landes- und bundesweit allgemein festgelegten Regelung einen Teil der üblichen Kosten (ca. 75 %) weiter in Rechnung stellen. Auch die Pflegeversicherung beteiligt sich anteilig an den Kosten. (Keine Ausfallgebühr darf in der Tagespflege erhoben werden, wenn die Abwesenheit 14 Tage vorher angemeldet wurde. Demenentsprechend besteht auch bei nicht angemeldeter Abwesenheit nur 14 Tage lang eine Zahlungspflicht). Grundsätzlich sollte man Abwesenheiten und Kündigungen immer so früh als möglich mitteilen. (Landesrahmenverträge mit Informationen zur Abwesenheit in § 23 oder § 24: https://www.aok.de/gp/vertraege/pflege/75-abs-1-sgb-xi-landesrahmenvertraege-fuer-die-pflege )
Weiterer Tipp: Zahlung von Heimkosten oder Mietkosten gegebenenfalls hinauszögern, wenn ein Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ beim Sozialamt gestellt wurde. Wenn das zur Verfügung stehende Vermögen bereits die Grenze des geschützten Vermögens von 10.000 € oder bei Paaren von 20.000 € erreicht oder unterschritten hat, sollte man nicht weiter Zahlungen aus dem Vermögen leisten. An das Pflegeheim kann man noch schrittweise Zahlungen aus dem neu eingehenden Einkommen leisten, wenn dies nicht dringend für den Lebensunterhalt des zu Hause lebenden Partners gebraucht wird. Man sollte warten bis der Antrag beim Sozialamt bearbeitet ist. Auch Kinder sollten nicht in die Presche springen. In Stuttgart dauert eine Antragsbearbeitung derzeit etwa 2-6 Monate. Es hängt davon ab, wie schnell und vollständig die notwendigen Nachweise zur Bearbeitung eingereicht werden. Für alleinlebende Menschen, die aus einer Mietwohnung ins Heim ziehen, werden die Mietkosten überschneidend noch für drei Monate im Rahmen der Sozialhilfe mitfinanziert. Dies entspricht auch der gesetzlichen Kündigungsfrist und ermöglicht, die Wohnung zu räumen. Auch anfallende Umzugskosten können mitberücksichtigt werden und manchmal auch weitere Kosten. Der zuständige Sachbearbeiter beim Sozialamt sollte dazu angesprochen werden. Wenn ein Umzug in eine Pflegeeinrichtung ansteht, sollte umgehend die Pflegekasse informiert werden. Sie muss die Zustimmung für die Umstellung der Leistungen auf stationäre Pflege geben. Das ist selten ein Problem. Für die Antragstellung beim Sozialamt auf Leistungen der „Hilfe zur Pflege“ im Pflegeheim nach § 61-66 Sozialgesetzbuch XII findet man die Ansprechpartner in Stuttgart hier: https://www.stuttgart.de/organigramm/leistungen/pflegeheime-sozialhilfeantrag-stellen . Auch ein Onlineantrag ist möglich: https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/1298#title
Streichung von Pflegerad 1: Eine wenig schmerzende Einsparmöglichkeit oder fehlendes Praxiswissen und Grundkenntnisse zur Pflegeversicherung? (Kommentar):
Die Leistungen bei Pflegegrad 1 werden aus Sicht von Praxiserfahrenen sehr häufig besonders hilfreich und wertvoll eingesetzt. Es geht um erste hauswirtschaftliche Unterstützung oder einen Betreuungseinsatz einmal in der Woche oder alle zwei Wochen. Manchen Menschen ermöglicht die Leistung die Hilfe beim Baden oder Duschen alle 1-2 Wochen, die sie dringend brauchen, weil sie unsicher gehen, stehen oder beginnende geistige Einschränkungen haben. Besonders bei kleinem Einkommen und alleinlebende Menschen helfen diese Leistungen. Auch die Möglichkeit, das Leben in der Wohnung durch technische Hilfen, Haltegriffe und Ähnliches zu erleichtern, gehört zu Beginn bei leichter Pflegebedürftigkeit zu wichtigen und präventiven Maßnahmen. Dass in der Politik Forderungen nach Streichung von Pflegegrad 1 laut geworden sind, weist auf den fehlenden Sachverstand und fehlende Kenntnis der Situation pflegebedürftiger Menschen hin? In den Medien erschienen nachfolgend Berichte und Diskussionsbeiträge, die teilweise ohne jegliche Einsicht in die Realität pflegebedürftiger Menschen den Pflegegrad 1 pauschal als unnötig abtun oder gar mit Abzocke in Verbindung bringen. Dies ist ein beschämendes Zeichen für den Umgang mit kranken und hilfebedürftigen Menschen in unserer Gesellschaft. Es ist enttäuschend und wirkt im Tonfall manchmal auch abstoßend. Gibt es nicht viele andere Kostenbereiche, auch im Gesundheitswesen, wo weit besser und ohne maßgebliche Einschränkungen für Kranke oder pflegebedürftige Menschen eingespart werden kann? Selbst einfache Menschen und Laien ohne Expertenwissen sehen etliche vernünftigere Möglichkeiten zu sparen und Bereiche, in denen Leistungen ganz offensichtlich fragwürdig oder unangemessen eingesetzt werden und Kosten unnötig und nicht am Menschen orientiert entstehen. Bei der aktuellen Diskussion um Pflegegrad 1 wurde zudem das Einsparpotential weit überschätzt. Die 1,8 Milliarden, von denen auch Politiker sprachen, basieren auf einer Berechnung der theoretisch möglichen abrufbaren Leistungen inklusive Verwaltungskosten. Die im Jahr 2024 tatsächlich abgerufenen Leistungen bei Pflegegrad 1 entsprachen insgesamt nur etwa 640 Millionen Euro im Jahr (www.spiegel.de). Es ist aus praktischer Sicht auch unrealistisch, dass ein Mensch bei Pflegegrad 1 alle Leistungen nutzt oder benötigt, die zur Verfügung stehen. Pflegegrad 1 ist insbesondere auch für demenzkranke Menschen eine wertvolle Möglichkeit für erste Hilfen.
Neben vielem Unsinn und Fehleinschätzungen, die man in den letzten Wochen zu diesem Thema in den Medien lesen konnte, kamen in der Bildzeitung ausnahmsweise die fundiertesten Einschätzungen, nämlich von Betroffenen:
Auch bei Focus ist ein eindrucksvolles Interview mit einer pflegebedürftigen Frau zu finden:
Und im folgenden Interview finden sich Hinweise, wo in der Pflegeversicherung Geld und Zeit auf der Strecke bleiben. Bürokratie und praxisferne Regulierungen verbrauchen inzwischen deutlich mehr Zeit und Aufwand als bei den Menschen als Hilfe ankommt. Hier gibt es viele Ansatzpunkte einzusparen, ohne Kontrollfunktionen und Qualitätssicherung zu vernachlässigen. Es braucht im Bereich der Pflegeversicherung in jedem Fall Kontrolle, Aufsicht und Qualitätssicherung, da es um die Unterstützung hilfebedürftiger Menschen geht, die sich oft nicht oder nur eingeschränkt zur Wehr setzen können. Gleichzeitig spielen die finanziellen Bedarfe von Hilfeanbietern und bei einem Teil auch eine Gewinnorientierung eine Rolle. https://www.schwaebische.de/politik/pflege-vorstaende-sauer-das-geld-wurde-einfach-verbrannt-3981153 .
Eine ausgleichende und vernunftorientierte Haltung sowie Kritik in Bezug auf den Umgang mit aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen auch in Hinblick auf Pflegebedürftigkeit und den demografischen Wandel findet man z.B. hier in einem Interview mit der Caritas Präsidentin: https://www.welt.de/wirtschaft/article68d80638cc0ee03232277691/caritas-praesidentin-es-gibt-keinen-anlass-die-aelteren-menschen-zu-beschimpfen.html
https://www.demenz-stuttgart.de/8316