Gerontopsychiatrische Arbeitsgemeinschaft Stuttgart (GAGS) e.V.Netzwerk Demenz Stuttgart
Telefon 0151 40654860 – demenznetz@gmx.de
Bei den Texten zur Pflegeversicherung wurden Änderungen durch die am 1.1.26 in Kraft getretenen PEEG-Reform eingefügt. Die Reform hat zu keinen Leistungsverbesserungen geführt, jedoch wird das Pflegegeld bei einem Krankenhausaufenthalt länger weitergezahlt (§ 34 Abs. 2), Pflichtberatungsbesuche durch Pflegedienste müssen bei reinem Pflegegeldbezug nur noch maximal zweimal im Jahr in Anspruch genommen werden (§ 37 Abs. 3) und Pflegefachkräfte können bei Pflegebedürftigen, die sie unterstützen, Präventionsempfehlungen geben (§ 5 Abs. 1a) und eine Arbeitsverhinderung des pflegenden Angehörigen bescheinigen (§ 44 Abs. 3). Außerdem können Pflegedienste ab 2027 eine neue Form von Pflege-WG aufbauen (§ 45h). Eine nachteilige Neuerung ist, dass Verhinderungspflegeleistung nur noch ein Jahr rückwirkend abgerechnet werden können (§ 39 Abs. 1).
Änderungen durch das PEEG können auch hier nachgelesen werden: www.pflegewegweiser-nrw.de
Insbesondere der Ratgeber zur Pflegeversicherung wurde überarbeitet, ebenso die Präsentationen und die Erläuterungen zur Begutachtung.
Auch der 250 Seiten umfassende „Leitfaden zur Pflegeversicherung“ wurde grundlegend überarbeitet und steht bei der Deutschen Alzheimer Gesellschaft für 5 € zum Download zur Verfügung: Leitfaden zur Pflegeversicherung.
Bei Ratgebern zu Finanzen und Sozialleistungen wurden Aktualisierungen durch neue Richtlinien, fachlichen Weisungen und Gesetzesreformen eingearbeitet. Unter anderem haben sich die Steuerfreibeträge für ehrenamtliches Engagement erhöht (von 3.000 auf 3.300 € im Jahr nach § 3 Nr. 26 EstG und von 840 € auf 960 € nach Nr. 26a). Durch das 13. Gesetz zur Änderung des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) wurde das Bürgergeld zur „Grundsicherung für Arbeitssuchende“. Außer der Umbenennung führt die Gesetzesreform zu keinen Änderungen in den Ratgebern. Folgende Ratgeber wurden aktualisiert:
https://www.demenz-stuttgart.de/8432