Gerontopsychiatrische Arbeitsgemeinschaft Stuttgart (GAGS) e.V.Netzwerk Demenz Stuttgart
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Dringende Bedarfe pflegebedürftiger Menschen wurden schon bei vorhergehenden Reformen zu wenig berücksichtigt. Der Deutsche Städtetag fordert aktuell eine Pflegevollversicherung, da immer mehr pflegebedürftige Menschen auf Sozialhilfe angewiesen sind und die Kosten zu Lasten der Kommunen gehen.
Einsparungen seien erforderlich, sagt das Ministerium. Dies geht jedoch zu Lasten von Menschen, die bereits heute viel Geld privat für Pflegeunterstützung einsetzen müssen, da die Pflegeversicherung schon immer eine „Teilkaskoversicherung“ ist. Menschen, die aufgrund von Krankheit, Pflegebedürftigkeit und oft auch ihres Alters nicht mehr erwerbstätig sind, fehlt das Einkommen, um ausreichend Hilfe bezahlen zu können.
Durch den Reformentwurf kommt es konkret zum Wegfall der Verhinderungspflegeleistung, des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1, der Umwidmungsmöglichkeit von Pflegesachleistungen für Alltagshilfen und einer um etwa 5 % niedrigeren Anpassung der Leistungen an die Inflationsrate der Vorjahre. Darüber hinaus werden alle Pflegegrade erst mit etwas schwereren Beeinträchtigungen erreicht.
Es gibt auch drei Neuentwicklungen im Reformentwurf: Die bisherige Pflegeberatung soll durch eine umfassendere Pflegebegleitung ersetzt werden, durch neue Not-Dienste und Akut-Kurzzeitpflege soll schnelle Hilfe möglich sein und durch einen digitalen Pflege-Cockpit soll eine umfassende Informationsplattform im Internet aufgebaut werden. Was diese Neuentwicklungen, die erst ab 2028 umgesetzt sein sollen, beinhalten und ob die damit angestrebten Ziele und Wirkungen erreicht werden können, dazu finden Sie eine Analyse und Bewertung in der folgenden Ausarbeitung. Darin werden zudem alle Leistungskürzungen und -änderungen zahlenmäßig in einer Vorher-Nachher-Vergleichstabelle in der Entwicklung bis 2018 übersichtlich gegenübergestellt:
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