Gerontopsychiatrische Arbeitsgemeinschaft Stuttgart (GAGS) e.V.Netzwerk Demenz Stuttgart
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Für demenzkranke Menschen besteht ein „Besonderer Verordnungsbedarf“ nach § 106b Absatz 2 Satz 4 SGB V entsprechend der offiziellen Diagnoseliste für langfristigen Heilmittelbedarf. Daher erfolgt bei der Arztpraxis keine Anrechnung auf das Verordnungsbudget und es entsteht daher auch kein Regressrisiko für den Arzt. (Ausnahme: Nur wenn der Arzt sein Verordnungsbudget bereits auf andere Weise um mehr als 25 % der zulässigen Grenze überschritten hat, werden auch die Verordnungen der „Besonderen Verordnungsbedarfe“ dem Budget zugerechnet. Er kann diese Verordnungen aber dann durch Praxisbesonderheiten begründen, um nicht regresspflichtig zu werden).
Die Diagnose der Demenzerkrankung muss der Arzt auf der Verordnung eindeutig entsprechend der Diagnoseliste angeben (Heilmittel-Diagnoseliste, Seite 18). Bei Demenzerkrankungen vor dem 70. Lebensjahr ist in der Diagnoseliste nur die Alzheimer Krankheit zu finden. Bei einer vergleichbaren Erkrankung (z.B. Frontotemporale Demenz) kann der Arzt jedoch eine Verordnung mit der Begründung, dass es eine vergleichbare Erkrankung ist, zunächst für ein Jahr ausstellen. Die Verordnung muss in dem Fall allerdings von der Krankenkasse vorab genehmigt werden. Auch eine langfristige Verordnung z.B. von Logopädie (Sprachtherapie) bei einer Frontotemporalen Demenz und andere Therapieverordnungen sind auf diese Weise möglich. (www.kvbawue.de/praxis/verordnungen/heilmittel/besonderer-langfristiger-bedarf).
Ergotherapie ermöglicht vielfältige therapeutische Anregungen und Förderungen: Bei Demenzerkrankungen geht es bei Ergotherapie weniger um Verbesserungen, sondern es geht um die Aktivierung und den Erhalt von Fähigkeiten. Wichtig ist bei der Unterstützung demenzkranker Menschen, dass ein/e Therapeut/in Erfolgserlebnisse ermöglicht. Das gemeinsame Tun sollte Freude machen und motivieren und nicht leistungsorientiert sein. Sogenanntes „Hirnleistungstraining“ sollte daher geistige Anregungen beinhalten, jedoch kein leistungsorientiertes Training sein. Behandlungsmaßnahmen der Ergotherapie können nach den Heilmittelrichtlinien auch auf die Wahrnehmung durch die Sinne gerichtet sein, die Selbständigkeit bei alltagspraktischen Aktivitäten und Bewegungsabläufen fördern und zur emotionalen Stabilisierung beitragen. Sogar die Mobilität und Geschicklichkeit bei Aktivitäten außerhalb wie z.B. dem Fahren mit Bus oder Bahn kann geübt werden. (siehe: https://heilmittelkatalog.de/einfuehrung/massnahmen-ergotherapie/)
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