Gerontopsychiatrische Arbeitsgemeinschaft Stuttgart (GAGS) e.V.Netzwerk Demenz Stuttgart
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An das Pflegeheim sollte man in dem Fall nur noch schrittweise Zahlungen aus dem neu eingehenden Einkommen leisten, wenn es nicht dringend für den Lebensunterhalt eines weiter zu Hause lebenden Partners gebraucht wird. Auch Kinder sollten nicht finanziell in die Presche springen. Sprechen Sie gegebenenfalls mit dem Sachbearbeiter des Antrags. In Stuttgart dauert eine Antragsbearbeitung derzeit etwa 2-6 Monate. Es hängt davon ab, wie schnell und vollständig die notwendigen Nachweise zur Bearbeitung eingereicht werden.
Hinweis zu weiterlaufenden Mietkosten nach Wohnungskündigung: Für alleinlebende Menschen, die aus einer Mietwohnung ins Heim ziehen, werden die Mietkosten überschneidend noch für drei Monate im Rahmen der Sozialhilfe mitfinanziert. Das entspricht auch der gesetzlichen Kündigungsfrist und ermöglicht, die Wohnung zu räumen. Die Wohnung sollte umgehend gekündigt werden. Auch anfallende Umzugskosten können bei Sozialhilfeleistungen mitberücksichtigt werden und manchmal auch weitere Kosten. Der zuständige Sachbearbeiter beim Sozialamt sollte dazu angesprochen werden. Ist die Grenze des geschützten Vermögens unterschritten, sollte man auch mit Mietzahlungen nach der Antragstellung vorerst abwarten. Wenn ein Umzug in eine Pflegeeinrichtung ansteht, sollte zudem die Pflegekasse umgehend informiert werden. Sie muss die Zustimmung für die Umstellung der häuslichen Leistungen auf Leistungen für stationäre Pflege geben. Das ist selten ein Problem.
Für die Antragstellung beim Sozialamt auf Leistungen der „Hilfe zur Pflege“ im Pflegeheim nach § 61-66 Sozialgesetzbuch XII findet man die Ansprechpartner beim Sozialamt in Stuttgart hier:
www.stuttgart.de/organigramm/leistungen/pflegeheime-sozialhilfeantrag-stellen .
Auch ein Onlineantrag ist möglich: www.service-bw.de/zufi/leistungen/1298#title
https://www.demenz-stuttgart.de/8302