Das Gerät muss einen Sicherheitsverschluss haben, um versehentliches Entfernen zu vermeiden. Eine dafür nötige ärztliche Verordnung und Begründung gegenüber der Krankenkasse sollte gut und in Anlehnung an das Urteil begründet werden. Erläuterung zum Urteil: https://pflegeberatung-aachen.de/gps-uhr-muss-von-der-kasse-uebernommen-werden/. Der Online-Händler Seniorentechnik Martin gibt beim Kauf eines GPS-Ortungsgeräts Hilfestellung beim Antrag an die Kasse und hat diesbezüglich bereits positive Erfahrungen gemacht.

Weitere Informationen zu Ortungsgeräten und Händlern finden Sie in der folgenden Übersicht ab Seite 25: Technische Hilfsmittel Demenz