Liebe Angehörigen, Fachkräfte und Interessierte,
heute erhalten Sie wieder einmal eine Zusammenstellung von Neuigkeiten sowie Tipps und Hinweisen, die hilfreich sein können.

Teilweise deutlich mehr Geld von der Pflegeversicherung: Alle Leistungen der Pflegeversicherung wurden in 2025 um 4,5 % erhöht. Die nächste Erhöhung steht 2028 an. Bei den Verhinderungspflegeleistungen gibt es sogar eine besondere Erhöhung auf bis zu 3.539 € im Jahr (bisher maximal 2.418 €). Dieser Betrag ist möglich, wenn im betreffenden Jahr keine Kurzzeitpflegeleistungen benötigt werden.
Eine weitere Verbesserung ist, dass seit Ende 2024 in Baden-Württemberg helfende Menschen aus dem privaten Umfeld (sogenannte „Ehrenamtlich Einzelhelfende“) monatlich 131 € aus dem Entlastungsbetrag (§ 45b) der Pflegeversicherung erhalten können (jährlich 1.572 €). Der Entlastungsbetrag war bisher für Pflegedienste und anerkannte Angebote reserviert, wie z.B. auch Helferkreise mit ehrenamtlich Tätigen. Zusammengerechnet können somit nun insgesamt ab Pflegegrad 2 bis über 5.000 € jährlich (ca. 425 € monatlich) aus Leistungen der Pflegeversicherung direkt an privat Helfende weitergegeben werden. Möglich ist darüber hinaus nach wie vor auch die Weitergabe des frei verfügbaren monatlichen Pflegegelds (je nach Pflegegrad maximal 350 bis 990 € im Monat) z.B. an Angehörige oder andere Helfende. So können gegebenenfalls sogar bis weit über 10.000 € im Jahr aus der Pflegeversicherung an helfende Personen aus dem privaten Umfeld weitergegeben werden.

Über diese Regelungen und die aktuellen Pflegeversicherungsleistungen und andere finanzielle Leistungen informieren mehrere im Folgenden vorgestellte Texte und Übersichten.

Finanzielle Anerkennung für Helfende bei Steuer und Sozialleistungen: Wenn Helfende aus dem privaten Umfeld umfangreiche Leistungen der Pflegeversicherung als finanzielle Anerkennungen erhalten können, stellt sich die Frage, wie und ob solche Einnahmen versteuert werden müssen und ob sie gegebenenfalls zu Abzügen bei Sozialleistungen führen können, wenn Helfende z.B. Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter erhalten. Darüber informieren einige neue Ratgebertexte, die ebenfalls im Folgenden kurz beschrieben sind.

Weiteres: Im Anhang finden Sie zudem das Programm der Vortragsreihe „Mit Demenz leben“ in Stuttgart. Die vorgestellten Themen und Vorträge sind sowohl für Angehörige interessant wie auch für Fachkräfte, ehrenamtlich Tätige und Interessierte.
Unabhängig davon finden Angehörige demenzkranker Menschen in Stuttgart zudem Austauschmöglichkeiten in Gesprächskreisen, Kurse und vielerlei Beratungsangebote. Darüber wird z.B. auf der Internetseite des Netzwerks Demenz Stuttgart informiert (www.demenz-stuttgart.de in der Rubrik „Rat und Information“, „für Angehörige und Betroffene“ sowie zu Beratungsangeboten in der Rubrik „Hilfreiche Adressen“).
(Wer mit dem Smartphone die Seite www.demenz-stuttgart.de besucht, erhält in einigen Wochen eine für Smartphone und Tablet angepasste größere Darstellung. Dies ist durch den Umzug zu einer neuen Software gerade in Vorbereitung).

Übersicht zu den nachfolgenden Informationen und Tipps:

  • Neue und aktualisierte Ratgeber, Informationstexte und Übersichten zu Leistungen der Pflegeversicherung und finanziellen Regelungen bei Steuer und Sozialleistungen
  • Übersichten zu niedrigschwelligen Angeboten in Stuttgart für Betreuungshilfen, Hilfe im Haushalt und andere Unterstützung im Alltag
  • Tipps für die Aufnahme und den Aufenthalt demenzkranker Menschen im Krankenhaus
  • Kulturbegleitung „KulTour“ – Begleitung in die Staatsgalerie durch Ehrenamtliche des Besuchsdienstes der Malteser
  • „Café Inklusive – Das Demenzkaffee“ im Sommerrain eröffnet
  • Sexualität und Demenz – neues Infoblatt der Deutschen Alzheimer Gesellschaft
  • Arztsuche mit Terminsuche im Internet
  • Schwerbehinderung mit Merkzeichen aG für Demenzkranke
  • Sozialamt muss bei Heimbewohnern Kosten für Jahresfahrkarte bei Schwerbehinderung mit Merkzeichen „G“ übernehmen
  • Sturzmatten am Bett für demenzkranke Menschen
  • Geräte zur Herdüberwachung

Neue und aktualisierte Ratgeber, Informationstexte und Übersichten zu Leistungen der Pflegeversicherung und finanziellen Regelungen bei Steuer und Sozialleistungen

Die folgenden Texte sind als Downloads bei www.demenz-stuttgart.de in der Rubrik „Rat und Information“ zu finden. (Der Text zu „Ehrenamtlich Einzelhelfenden“ ist in der Rubrik „Hilfreiche Adressen“, „Betreuung, Pflege …“ zu finden).

  • Aktualisierte Ratgeber zur Pflegeversicherung und zu finanziellen Frage und Leistungen: Der Ratgeber Nr. 1 zur Pflegeversicherung stand bereits im Januar überarbeitet mit den neuen Leistungsbeträgen zur Verfügung. In der erneuten Überarbeitung wurden vor allem Informationen zur Verhinderungspflege sowie zur Steuer und zur gesetzlichen Unfallversicherung ergänzt. Beim Ratgeber Nr. 3 zu finanziellen Fragen und Sozialhilfe sind einige Leistungsbeträge aktualisiert worden. Die Ratgeberhefte erläutern Wissenswertes in verständlicher und zugleich kurz gefasster Form. (Downloads: > Ratgeber zur Pflegeversicherung, > Ratgeber zu finanziellen Fragen)
  • Tipps zur Verhinderungspflege: Der neu erstellte Text fasst wichtige Tipps und Informationen zur Antragstellung und Nutzung der Verhinderungspflegeleistung zusammen. Auch Informationen zur Versteuerung und Anrechnung der Leistung bei Sozialleistungen werden gegeben. (Download: > Tipps und Informationen zur Verhinderungspflege)
  • Pflegegeld, Verhinderungspflege, Aufwandsentschädigungen bei Steuer und Sozialleistungen: Dieser umfangreiche Informationstext enthält einerseits eine Übersichtstabelle, die auf einen Blick alle Steuerfreibeträge und anrechnungsfreie Beträge bei unterschiedlichen Sozialleistungen zeigt. Zudem sind sowohl zu den Steuerregelungen wie auch zu den Regelungen in verschiedenen Sozialgesetzen detaillierte Informationen mit Auszügen aus Gesetzen und Behördenrichtlinien und teilweise auch Urteile und Urteilsbegründungen enthalten. Der Text kann dadurch auch zum Nachschlagen und Nachlesen genutzt werden und enthält z.B. auch Textabschnitte, die direkt  zur Begründung von Leistungsansprüchen gegenüber Behörden oder zur Begründung von Widersprüchen genutzt werden können. Der Text ist eine bisher einzigartige Zusammenstellung solcher Regelungen mit Blick auf die Unterstützung pflegebedürftiger Menschen durch ehrenamtlich Tätige und Helfende aus dem Umfeld. Eine Besonderheit ist zudem, dass die Regelungen auch in Bezug auf die neue Möglichkeit als „Ehrenamtlich Einzelhelfender“ tätig zu sein, betrachtet und erläutert werden. (Download: > Pflegegeld, Verhinderungspflege, Aufwandsentschädigungen bei Steuer und Sozialleistungen)
  • Infoblatt Aufwandsentschädigungen: Das Infoblatt ermöglicht ehrenamtlich Tätigen, die in Angliederung an eine gemeinnützige Organisation andere Menschen betreuen, einen schnellen Überblick zur Anrechnungsfreiheit von Aufwandsentschädigungen bei Steuer und Sozialleistungen zu erhalten. (Download: > Infoblatt - Aufwandsentschädigungen)
  • „Ehrenamtlich Einzelhelfende“ – Informationen und Tipps zur neuen Möglichkeit einer finanziellen Anerkennung für Helfende: Der Informationstext geht auf alle bisher verfügbaren Informationen und Regelungen ein. Enthalten ist auch ein Vergleich zwischen dem Engagement für Menschen mit Pflegebedarf im Rahmen einer gemeinnützigen Organisation und der Tätigkeit als Einzelhelfende/r. Die Engagementformen schließen sich nicht aus, sondern ergänzen sich auf sinnvolle Weise. (Download: > Informationen zu "Ehrenamtlich Einzelhelfenden")
  • Präsentation Pflegeversicherung und Übersichtsblätter zu Leistungen und Kosten: Diese Zusammenstellung und die Übersichtsblätter, die daraus entnommen sind, ermöglichen einen schnellen und anschaulichen Überblick über alles Wissenswerte zur Pflegeversicherung (Antragstellung, Begutachtung, Leistungen, übliche Kosten bei Angeboten). (Downloads: > Präsentation zur Pflegeversicherung; > Übersicht zu Pflegeversicherungsleistungen; > Einsatzmöglichkeiten von Pflegeversicherungsleistungen; > Tagespflege Kosten und Leistungen; > Pflegedienst Kosten und Leistungen; > Kurzzeitpflegeleistung und Verhinderungspflege)
  •  Rechenhilfen zur Pflegeversicherung: Bereits vor Jahren hatte ich Exceltabellen erstellt, die es ermöglichen Leistungen der Pflegeversicherung und anfallende oder geplante Kosten miteinander abzustimmen. Diese Tabellen sind nun alle in Bezug auf die Leistungsveränderungen aktualisiert. (Downloads: > Pflegeversicherungs-Rechner; Rechner Verhinderungspflege-Entlastungsbetrag; > Tagespflegerechner; Zuzahlung und Leistungszuschlag im Pflegeheim)

Übersichten zu niedrigschwelligen Angeboten in Stuttgart für Betreuungshilfen, Hilfe im Haushalt und andere Unterstützung im Alltag

Eine gerade aktualisierte Übersicht hierzu finden Sie hier: www.demenz-stuttgart.de (in Rubrik „Hilfreiche Adressen“, „Betreuung, Pflege und Anderes“). In den Übersichten sind Angebote durch ehrenamtlich Tätige zu finden wie auch durch Kräfte, die bei einem Dienst angestellt sind. Die Übersichten informieren auch dazu wie die Hilfen jeweils durch Leistungen der Pflegeversicherung finanziert werden können. In den Listen finden Sie darüber hinaus auch Hinweise zu selbständig tägigen Kräften und diesbezügliche Vermittlungsportale sowie zu Betreuungshilfen aus Osteuropa. Bei Diensten, die als Pflegedienste anerkannt sind, kann es aufgrund neuer Pflegesatzverhandlungen zu Preissteigerungen um ca. 6 % gekommen sein. Bei ehrenamtlichen Angeboten liegen die Kosten meist zwischen 10-25 € pro Stunden, bei angestellten Kräften zwischen 30 € bis zu 70 € pro Stunde je nach Qualifikation. Teilweise werden auch leichte Grundpflegeaufgaben mit übernommen. (Wenn Sie selbst Anbieter eines Angebots sind, schauen Sie bitte in die Liste und melden gern zurück, falls Angaben nicht mehr stimmen!).

Kulturbegleitung „KulTour“ – Begleitung in die Staatsgalerie durch Ehrenamtliche des Besuchsdienstes der Malteser

Der ehrenamtliche Besuchsdienst der Malteser Stuttgart richtet sich vor allem an ältere alleinlebende Menschen, die sich einsam fühlen, z.B. auch aufgrund von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit. Durch eine Kooperation mit der Staatsgalerie können diese Ehrenamtlichen ohne Eintrittsgebühr das Museum  besuchen, wenn Sie einen älteren Menschen im Rahmen der „KulTour“ Kulturbegleitung begleiten und mit ihm gemeinsam die Ausstellung besuchen. Mittwochs ist außerdem für alle freier Eintritt in der Staatsgalerie. Die Ehrenamtlichen sind für die Aufgabe und Begleitung geschult und bringen selbst etwas Interesse für Kunst und Kultur mit. Die Ehrenamtlichen können die älteren Menschen bei Bedarf auch von zu Hause aus zu Fuß und mit öffentlichen Verkehrsmitteln abholen (Kosten für Fahrkarte der Ehrenamtlichen muss gegebenenfalls übernommen werden). So kann das Angebot unter Umständen auch für leicht demenzkranke Menschen interessant sein, die den Weg allein nicht finden würden und eine Begleitung benötigen. Mehr zu KulTour und einen Flyer finden Sie hier: https://www.malteser-bw.de/wir-malteser/presse-und-medien/news-detailansicht/news/kulturbegleitdienst-der-malteser-gemeinsam-auf-kultour-durch-die-staatsgalerie-stuttgart.html . Mehr zum Besuchsdienst und zur Ansprechpartnerin hier: https://www.malteser.de/standorte/stuttgart/besuchs-begleitdienst.html . Auch in der im vorigen Abschnitt angesprochenen Liste zu „Niedrigschwelligen Angeboten“ in Stuttgart finden Sie dieses Angebot wie auch weitere ehrenamtliche Besuchsdienste mit Ansprechpartnern in Stuttgart.

„Café Inklusive – Das Demenzkaffee“ im Sommerrain eröffnet

Das Angebot wurde speziell für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen, aber auch für Interessierte und sonstige Gäste ins Leben gerufen. Mitte Februar fand der erste Nachmittag statt. Jeden 2. und 4. Freitag im Monat von 14:30 bis 16:00 Uhr findet das Angebot in der Cafeteria des DRK-Seniorenzentrums „Haus im Sommerrain“ statt. Es werden dabei auch kurze informative Vorträge angeboten. https://www.drk-stuttgart.de/aktuelles-vom-drk-stuttgart/neues-angebotdas-demenzkaffee-cafe-inklusive.html

Tipps für die Aufnahme und den Aufenthalt demenzkranker Menschen im Krankenhaus

Eine gute Übersicht dazu mit Tipps und wertvollen Informationen finden Sie auf der Internetseite vom Netzwerk Demenz in der Rubrik „Rat und Hilfe“ / „Aufenthalt im Krankenhaus“ (https://www.demenz-stuttgart.de/rat-und-information/aufenthalt-im-krankenhaus.html ).

Sexualität und Demenz – neues Infoblatt der Deutschen Alzheimer Gesellschaft

Mit zunehmendem Alter können sich sexuelle Wünsche und Bedürfnisse verändern. Dies hängt mit biologischen, aber auch mit psychischen, emotionalen und gesellschaftlichen Faktoren zusammen. Studien zeigen, dass Bedürfnisse nach Nähe, Zärtlichkeit, Körperkontakt und Intimität bei vielen älteren Menschen erhalten bleiben, auch dann, wenn unmittelbare sexuelle Aktivitäten nicht mehr im Vordergrund stehen. Intimer Kontakt und Hautberührung sind zudem für die Gesundheit und das seelische Wohlbefinden vieler Menschen wertvoll.
Bei einer Demenzerkrankung können geistige Beeinträchtigungen, neurologische verursachte Veränderungen der Impulskontrolle und ein krankheitsbedingter Verlust des Wertempfindens für sozial angemessenes Verhalten dazu führen, dass sexuelle Bedürfnisse und Aktivitäten intensiver oder in ungewohnter und teilweise auch direkter Art und Weise auftreten. Die Suche und das Bedürfnis nach noch erhaltenen Lebensinhalten können sexuelle Bedürfnisse und Aktivitäten zudem mehr in den Vordergrund rücken. Für Partner demenzkranker Menschen kann dies zum Teil schwierig und auch belastend sein. Die Beziehung zum kranken Partner verändert sich grundlegend. Zudem kann es zu abwertenden Reaktionen in Öffentlichkeit oder im sozialen Umfeld führen.
Das Infoblatt der Deutschen Alzheimer Gesellschaf geht sehr offen mit der Thematik um und vermittelt auch konkrete Tipps und Empfehlungen.
https://www.deutsche-alzheimer.de/fileadmin/Alz/pdf/factsheets/infoblatt29_sexualitaet_und_demenz_dalzg.pdf
Weitere Infoblätter zu verschiedenen Themen finden Sie hier: https://www.deutsche-alzheimer.de/publikationen/informationsblaetter . Und wer lieber zuhören als lesen will, findet in den Demenz-Podcasts, die in Zusammenarbeit mit der Deutschen Alzheimer Gesellschaft herausgegeben werden, viel Interessantes: https://demenz-podcast.de/ . Auch bei Desideria e.V., einem vom bayerischen Sozialministerium geförderten Verein, werden solche Podcasts angeboten: https://www.desideria.org/demenz/podcast

Arztsuche mit Terminsuche im Internet

Während es für privat Krankenversicherte meist immer noch leicht möglich ist einen Arzt oder Facharzt zu finden und vor allem auch zeitnah einen Termin bei einem Facharzt zu erhalten, ist dies für gesetzlich Versicherte zunehmend schwierig geworden. Davon und von zum Teil erheblicher Ungleichbehandlung berichten regelmäßig auch die Angehörigen in unseren Gesprächskreisen. Eine mögliche Hilfe zur kurzfristigen Terminsuche kann die Internetseite der „Arztsuche“ sein. Die Seite wird von der kassenärztlichen Bundesvereinigung betrieben und ist seriös. Es können direkt Termine über das Portal gebucht werden. Notwendig dafür ist lediglich eine E-Mailadresse, über die ein „Vermittlungscode“ für die Anmeldung und Vermittlung zugesandt wird. https://www.116117-termine.de/

Schwerbehinderung mit Merkzeichen aG für Demenzkranke

Demenzkranke Menschen haben Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „G“ und „B“, sobald deutliche Orientierungsprobleme auftreten (sobald beispielsweise zum Gang zum Arzt, zur Apotheke oder zum Einkauf von Lebensmitteln eine Begleitperson benötigt wird). Darüber informiert u.a. der Ratgeber zu finanziellen Fragen (www.demenz-stuttgart.de in Rubrik „Rat und Information“). Das Merkzeichen „B“ ermöglicht einer Begleitperson eine kostenfreie Mitfahrt im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr, Merkzeichen „G“) eine kostengünstige Jahresfahrkarte für den Nahverkehr im Großraum des Wohnorts für die schwerbehinderte Person (für 104 € im Jahr). Das Merkzeichen „aG“, das Parken auf Behinderten-Parkplätzen ermöglicht, war bisher nur für Menschen möglich, die rein körperlich nicht in der Lage sind eine Wegstrecke von 30 Metern zu bewältigen. Aufgrund zweier neuer Urteile wurde nun konkretisiert, dass es dabei um Wegstrecken im üblichen öffentlichen Bereich geht, die auch das Überwinden einer Bordsteinkante oder einiger Stufen miteinschließt. Zudem ist es mit zu berücksichtigen, wenn Ängste in öffentlicher Umgebung die bestehenden starken körperlichen Einschränkungen der Gehfähigkeit zusätzlich beeinträchtigen. Es geh also nicht um 30 Meter gehen unter Idealbedingungen, sondern um Normalbedingungen im öffentlichen Bereich. Die Urteile machen es auch für demenzkranke Menschen etwas leichter, das Merkzeichen „aG“ zu erhalten (u.U. erst nach Einlegen eines Widerspruchs). Grundvoraussetzung ist aber nach wie vor eine grundlegende starke Gehbeeinträchtigung, die bei einer Demenzerkrankung auch durch neurologisch bedingte Koordinationsstörungen ausgelöst werden kann. Hier sind Hinweise zu den Urteilen zu finden: https://www.gegen-hartz.de/urteile/schwerbehinderung-gericht-legt-neue-berechtigung-beim-merkzeichen-ag-fest

Sozialamt muss bei Heimbewohnern Kosten für Jahresfahrkarte bei Schwerbehinderung mit Merkzeichen „G“ übernehmen

Durch ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 19.9.24 wurde klargestellt, dass das Sozialamt für Bewohner in Pflegeheimen, die für die Heimkosten Sozialhilfe im Rahmen der „Hilfe zur Pflege“ nach SGB XII in Anspruch nehmen müssen, auch die Kosten einer Jahreswertmarke zur Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr übernehmen muss. Voraussetzung dafür ist eine Schwerbehinderung (Ausweis) mit Merkzeichen „G“ (siehe voriger Abschnitt). Die Wertmarke kostet derzeit 104 € im Jahr. Mehr dazu hier: https://www.gegen-hartz.de/urteile/schwerbehinderung-kostenfreie-nutzung-im-ffentlichen-nahverkehr

Sturzmatten am Bett für demenzkranke Menschen

In Pflegeeinrichtungen werden Sturzmatten, die großen Turnmatten im Sportunterricht ähnlich sind, seit vielen Jahren eingesetzt, um Menschen zu schützen, die beim Drehen im Bett oder beim Versuch aus dem Bett aufzustehen, stark sturzgefährdet sind bzw. aus dem Bett fallen. Bettgitter, die allgemein bekannt sind, können zwar hilfreich sein, sie werden aber teilweise mit Anstrengung überwunden, was die Verletzungsgefahr nochmals erhöht. Zudem können Bettgitter als beengend wahrgenommen werden. Die Wahl der richtigen Sturzmatte ist wichtig, denn Menschen, die noch selbst aufstehen können, werden durch eine zu weiche Sturzmatte mehr gefährdet als geschützt. Der folgende Artikel geht auf diese Themen eine und hilft bei der Auswahl eines geeigneten Produkts. Sturzmatten können auch zu Hause eingesetzt werden. ( https://www.erwachsenenvertretung.at/wp-content/uploads/bwv-sturzpraevention.pdf ; Produkte und Bezugsquellen sind u.a. auch hier zu finden: Technische_Hilfsmittel_Demenz.pdf )

Geräte zur Herdüberwachung

Geräte zur Herdüberwachung arbeiten mit Hitzesensoren und/oder Bewegungssensoren. Sie kosten zwischen 300-450 €. Die Installation dauert etwa eine, maximal zwei Stunden und wird von einem Elektriker durchgeführt. Eine Übersicht zu aktuellen Produkten finden Sie hier: Herdueberwachung-Produkte.pdf